Viel Strom auf einmal kostet bald mehr

2. Juli 2026

Ab 2027 geltende Grundsatzverordnung der E-Control für Netzgebühren bringt auch niedrigere Stromkosten in Winternächten.


Bisher zahlen Haushalte für die Nutzung des Stromnetzes und für den Stromverbrauch. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden die Entgeltkomponenten ab 1. Jänner 2027 aber grundlegend neu gewichtet – erstmals wird die Leistung miteinbezogen. Das legte der Stromregulator E-Control in der soeben veröffentlichten Grundsatzverordnung fest.


Wer viel Strom auf einmal verbraucht, muss künftig mehr zahlen; für Kunden ohne große Stromspitzen, wie sie etwa beim E-Auto-Laden oder beim Aufheizen einer Sauna auftreten, wird es hingegen günstiger. Künftig wird es eine zweistufige Tarifstruktur geben: Ein Leistungspreis bis 10 kW und ein zweiter für den darüber hinausgehenden Anteil. E-Control-Vorstand Alfons Haber sieht „neue Ansätze für Verursachergerechtigkeit, um eine gleichmäßige Belastung zu beanreizen“. Gleichzeitige Leistung „ist der Hauptkostentreiber“, hält er fest. So würden die Kosten für den Netzausbau fairer verteilt.


Die E-Control liefert ein Beispiel: Ein größerer Haushalt mit 12 kW Verrechnungsleistung bezahlt für die ersten 10 kW (je Viertelstunde) den niedrigeren Leistungspreis, für die weiteren 2 kW einen höheren. Nur die über die 10-kW-Grenze hinausreichende Leistung wird mit dem höheren Tarif verrechnet – ein Anreiz, die Verbraucher zeitlich versetzt einzuschalten. Buchstäblich grenzwertig wird das Laden von E-Autos. Haber betont, dass auch langsames Laden möglich ist: „Bei Wallboxen gibt es die Möglichkeit, bewusst die Leistung zu reduzieren und nicht mit den theoretisch möglichen 11 kW zu laden.“ Denn das kostet extra.


Günstiger wird es für Stromkundinnen und -kunden, die einen Teil ihres Stromverbrauchs in die Nachtstunden verlagern. Zur Erinnerung: Seit 1. April (bis 30. September) gilt bereits der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP). Dieser bringt von 10 bis 16 Uhr 20 Prozent Rabatt auf die Netzgebühr. Dem „SNAP“ folgt nun der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“ (WiNAP). Wer im Winterhalbjahr von Oktober bis März zwischen 22 und 4 Uhr Strom verbraucht, erhält einen Rabatt auf die Netzgebühren.
In der Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren definiert die Behörde auch, wann Batteriespeicher keine Netzgebühren zahlen müssen. In der Branche heiß diskutiert wurde zuletzt die Frage der Systemdienlichkeit von Batteriespeichern. Die Photovoltaik-Interessenvertretung PV Austria machte sich dafür stark, dass Batteriespeicher so wie Pumpspeicherkraftwerke in den ersten 20 Jahren von den Netzentgelten befreit sind. Die Definition der Netzdienlichkeit sollte möglichst einfach ausfallen, um den Hochlauf der Batteriespeicher zu beschleunigen, forderte der Vorstandsvorsitzende der PV Austria, Herbert Paierl.


Mit dem Bau großer Batteriespeicher bei Wind- und PV-Parks sowie in der Nähe von Umspannwerken ist es Experten zufolge möglich, den Stromüberschuss untertags zu speichern, um damit die hohen Großhandelspreise in den Abendstunden zu dämpfen. Laut dem Entwurf plant die E-Control, bis zu 5 Gigawatt (GW) an systemdienlichen Speichern von den Netzgebühren zu befreien – damit ließe sich selbst in nachfragestarken Zeiten fast die Hälfte des Stromverbrauchs in Österreich decken. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen, die in der Regel kleinere Stromspeicher haben, soll es einen Netzrabatt geben, wenn der Netzbetreiber die PV-Anlage und den Speicher steuern kann.


Der kürzlich veröffentlichte Entwurf zu den Systemnutzungsentgelten ist nicht endgültig. Bis 24. Juli sammelt die E-Control noch Stellungnahmen zu ihrem Begutachtungsentwurf, am 14. Juli veranstaltet die Behörde eine Fachtagung. Im Herbst will die E-Control die Höhe der Gebühren festlegen.

Von Uwe Sommersguter

Kleine Zeitung