E-Control-Chef Strebl will keinen „Wildwuchs“ bei Batterien

1. Juli 2026, Wien
Strebl will "systemdienliche" Batteriespeicher
 - Hamburg, APA/dpa

Der seit März amtierende E-Control-Vorstand Michael Strebl hat den rasanten Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung in den vergangenen Jahren kritisiert und will bei Batteriespeichern ein anderes Vorgehen. „Bei den Speichern haben wir noch die Chance, einen Wildwuchs wie bei der PV zu verhindern“, sagte er im Interview für die Mittwochausgabe der Tageszeitung „Die Presse“. Wichtig sei nun, die Stromnetze für die Energiewende umzubauen. Kritik übte er auch an Ökostromförderungen.

„Der Fehler der energiepolitischen Diskussion der letzten Jahre war auch, dass man zuerst immer nur über Erzeugung geredet und alles andere links liegen gelassen hat“, sagte Strebl, der bis zu seinem Wechsel zur Regulierungsbehörde Chef des städtischen Energieversorgers Wien Energie war. Wichtig sei eine „integrierte Infrastrukturplanung“, eine große Chance dafür sieht er im ÖNIP (Österreichischer Netzinfrastrukturplan), der im Herbst überarbeitet werden soll.

Kritik an Ökostromförderungen

Problematisch sei die große Volatilität im Strommarkt. So seien die Preise am 26. April auf fast 500 Euro je Megawattstunde (MWh) nach oben geschossen, während sie am 1. Mai durchgängig im negativen Bereich gelegen seien. „Was zeigt uns das? Dass wir zu viel Strom im Netz und einen Mangel an Flexibilität haben. Dieses Preissignal muss man ernst nehmen“, sagte der E-Control-Chef. Auch staatliche Förderungen für Ökostrom stellte er vor diesem Hintergrund in Frage: „Für mich ist es schwer zu erklären, warum wir Förderungen für Strom zahlen, der am Markt nichts wert ist. Damit sollten wir aufhören.“

Um solche Schwankungen im Netz abzudämpfen, setzen Regierung und Energiewirtschaft vermehrt auf Energiespeicher. Um deren Errichtung wirtschaftlich attraktiver zu machen, sollen sie teilweise von Netzentgelten befreit werden. Dabei will Strebl bei Batteriespeichern vor allem auf die Systemdienlichkeit achten. „Diese Befreiung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Speicher systemdienlich ist – so steht es im Gesetz. Nicht jeder Speicher ist systemdienlich, nur weil es ihn gibt.“

APA