Macht die E-Control Strom teurer, als er sein muss?

16. Oktober 2026, Wien

Energie. Die Kritik an den jüngsten Entscheidungen der E-Control nimmt zu. Die Behörde verhindere einen Batterie-Boom, der Energie billiger machen könnte, warnt die Branche und fordert Anpassungen.

Die jüngste Goldgräberstimmung in Österreich währte nur kurz. Ein paar Monate lang hofften Investoren, dass das Land sein Versprechen einlösen und Batteriespeicher von den Netzkosten befreien würde, damit diese im Gegenzug die Stromkosten senken könnten. Interessenten fluteten die Netzbetreiber mit Anfragen für den Netzzugang. Doch nach der jüngsten Verordnung der E-Control wird aus dem Boom nichts werden, so das Fazit der Branche. „Man nutzt die Batterien nicht, um die Kosten für alle zu dämpfen“, sagt Vera Immitzer vom Bundesverband Photovoltaic Austria. Geschlagen geben wollen sich die Unternehmen aber noch nicht.


Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, dann sollen 2030 mit fünf Gigawatt (GW) rund fünfmal so viele Batteriespeicher als Puffer für volatile Erzeugung und Verbrauch in Österreich stehen wie heute. Doch davon dürfte nur ein Bruchteil realisiert werden, warnt Christoph Schmidt vom Bundesverband Energiespeicher.


Klagen denkbar


Besonders schwierig wird es just für Anlagen, die direkt neben Wind- oder Solarparks gebaut werden und damit an sich beste Voraussetzungen hätten, auch wirklich „systemdienlich“ zu sein. Die E-Control-Verordnung sehe zwar Rabatte vor, die aber mit hohen Unsicherheiten verknüpft seien und damit die Finanzierbarkeit erschwerten, kritisiert Florian Maringer von Windkraft Österreich.


E-Control-Chef Alfons Haber erklärte, dass die Vertreter der Batteriebranche die Netzkosten-Verordnung als Förderinstrument für Batteriespeicher missverstünden und warnte vor hohen Zusatzkosten für Konsumenten, wenn Großbatterien flächendeckend von den Netzentgelten befreit würden.
Den Vorwurf lassen die Angesprochenen nicht auf sich sitzen: „Es geht nicht um Förderungen, sondern um die verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten“, sagt Christoph Schmidt. „Wenn ich aber gar keine zusätzlichen Kosten verursache, warum soll ich dann zahlen?“


Er hält die Verordnung im Übrigen auch für „verfassungswidrig“. So würden etwa die Pumpspeicherkraftwerke weiterhin gegenüber den Batteriespeichern bevorzugt und auch in etlichen anderen Punkten würde das Regelwerk dem Willen des Gesetzes zuwiderlaufen. Klagen wollen die Interessenvertreter aber nicht. „Unser Weg sind Verhandlungen, nicht Klagen“, sagt Schmidt.
Ob das alle Projektwerber genauso sehen, wenn sie ihre Träume tatsächlich begraben müssen, steht auf einem anderen Blatt.

Von Matthias Auer

Die Presse