Kommen Mega-Speicher nach Österreich?

14. Oktober 2026

Der Markt erlebt eine Revolution: Ein Boom bei Batterien soll für günstigeren Strom sorgen. Aber die E-Control will die Betreiber großer Speicher nur in engen Grenzen von Netzentgelten befreien. Warum?

Wenn immer die kalifornische Regierung über neue Entwicklungen bei großen Energiespeichern informiert, überschlagen sich die Meldungen mit Superlativen. Die Speicherkapazität der installierten Batterien in dem Bundesstaat sei seit 2019 von 700 auf unglaubliche 21.000 Megawatt (21 Gigawatt) explodiert, teilte die Regierung unter dem demokratischen Gouverneur Gavin Newsom vor kurzem mit. Der Einsatz von Gaskraftwerken verliere zusehends an Bedeutung. „Während Donald Trump darauf fixiert ist, noch mehr teure fossile Brennstoffe zu verbrennen, beweist Kalifornien, dass es einen besseren Weg gibt“, freute sich Newsom.


Auch Österreich will dem kalifornischen Vorbild folgen. Während hierzulande die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ohnehin weit fortgeschritten ist, steckt der Ausbau der Batteriespeicher in den Kinderschuhen. Das soll sich ändern, soweit sind sich Regierung, Strommarktaufsicht und Stromwirtschaft einig. Doch über die Ausgestaltung wird gestritten, genauer gesagt beklagt ein Teil der E-Wirtschaft, dass der Ausbau der Speicher ausgebremst werde.


Konkret geht es um die Frage, wie weit sich die Betreiber großer Batteriespeicher an den Kosten für die Erhaltung und den Ausbau des Stromnetzes beteiligen sollen. Speicher sind vor allem dann gewinnbringend, wenn sie oft billigen Strom aufnehmen und ihn dann wieder abgeben, wenn Strom teuer ist, also meist in den Abendstunden.


Wer Strom bezieht, muss dafür grundsätzlich Netzentgelte bezahlen. Bereits 2025 wurde eine gesetzliche Grundlage dafür erlassen, um den Betreibern von Batteriespeichern Planungssicherheit für ihre Investitionen zu bringen. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht vor, dass Speicher als „systemdienlich“ eingestuft werden können, um sie dann von Netzentgelten zu befreien. Am Montag hat die E-Control die Verordnung dazu erlassen, die regeln soll, wann ein Speicher systemdienlich ist. Die Regel sorgt für Kritik, weil sie enge Grenzen zieht.


Fahrt mit Handbremse?


So gibt es künftig die Möglichkeit für Stand-alone-Speicher eine 20-jährige Befreiung von allen Netzgebühren für die Einspeisung von Strom zu bekommen. Das ist nur möglich, wenn am nächstgelegenen Umspannwerk bereits große Windparks und Solaranlagen angeschlossen sind. Die Speicher sollen ermöglichen, Überschussstrom lokal speichern zu können. Laut Vertretern der Solar- und Windparkbetreiber kommen damit allerdings nur wenige Regionen als Standort in Frage.
Die zweite Möglichkeit ist, eine deutliche Vergünstigung bei Netzentgelten für Hybrid-Speicher zu erhalten: Das sind Anlagen, bei denen ein Speicher kombiniert mit Windkraftanlagen und Solarparks eingesetzt wird. Die Betreiber solcher Anlagen können aber nur dann die vergünstigten Netzentgelte erhalten, wenn sie dem Netzbetreiber vertraglich das Recht einräumen, ihre Einspeiseleistung einzuschränken. Laut Verordnung hat der Netzbetreiber dabei weitgehend freie Hand, Einschränkungen zu verlangen.


„Von einer vertanen Chance“, spricht Lukas Püspök, dessen gleichnamiges Unternehmen zu den größten Erzeugern von Strom aus Windkraft im Land gehört. „Der Ausbau der Speicher wird nur mit angezogener Handbremse stattfinden“, sagt Lukas Stühlinger, Energieexperte von Fingreen, der Stromerzeuger in Finanzierungsfragen berät. Da bei Hybrid-Anlagen für Speicher und Stromerzeugung ein gemeinsamer Zugang zum Stromnetz besteht, treffe eine Einschränkung der Einspeiseleistung die Produktionsanlagen ebenso wie Speicher. Unter diesen Voraussetzungen werde es deutlich schwieriger, einen Business-Case rund um den Speicher aufzustellen, so Stühlinger.
Die genaue Höhe der Netzentgelte für das kommende Jahr legt die E-Control in einer weiteren Verordnung heuer fest.


Einer muss zahlen


Gedrängt auf enge Grenzen bei der Netzentgeltbefreiung hatten vor allem Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Die Entgelte zahlen neben Speichern ja Haushalte wie Unternehmen, irgendwer muss also die Kosten tragen. Die Befürworter der Speicher sagen, dass der Einsatz der Batterien Strom verbilligen werde, also jedenfalls Sinn mache.


E-Control-Vorstand Alfons Haber sagt, seine Behörde habe sich mehrere Fälle durchgerechnet, Investitionen rechnen sich. Neo-Politikerin Karin Doppelbauer spricht von einer schlechten Lösung und sieht die Intention des Gesetzes schlecht umgesetzt, Ziel seien ja mehr Speicher gewesen. Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner sagte, dass nun mit E-Control und Netzbetreibern rasch geklärt werden müsse, was die genauen Anschlussbedingungen sind.

Der Standard