Die Koalition legt sich auf Maßnahmen ab dem Sommer fest: Einnahmen aus der Übergewinnsteuer sollen umverteilt werden, auch ein Industriestrompreis kommt. Energieerzeuger verlieren das Recht auf schnellere Abschreibungen.
Eines ist sicher: Verhudelt hat die Koalition diesmal nichts. Bereits vor gut einem Jahr hat Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) angekündigt, dass die Regierung einen Krisenmechanismus ausarbeiten will, um im Falle eines plötzlichen Strompreisanstiegs die Preise für Haushalte abfedern zu können.
Nun ist es tatsächlich so weit: ÖVP, SPÖ und Neos haben sich auf ein Modell dafür geeinigt, das heute den Ministerrat passierte. Das entsprechende Gesetz ist in Ausarbeitung und soll im Juni an den Nationalrat übermittelt werden. Ganz fertig ist das Projekt also noch nicht.
Abtausch
Möglich wurde die Einigung, da alle drei Parteien am Energiemarkt Interessen haben und einen Abtausch wollten: Während die SPÖ den Krisenmechanismus verlangte, hat das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium auf die Freigabe des Industriestrompreises gedrängt. Mit diesem Mechanismus sollen Industriebetriebe einen subventionierten Preis erhalten. Die Neos wiederum sehen in beiden Gesetzen gute Ansätze, wollten aber zu frühe staatliche Eingriffe verhindern.
Herausgekommen ist Folgendes: Der Krisenmechanismus sieht vor, dass der Arbeitspreis für Haushalte auf zehn Cent je Kilowattstunde begrenzt wird (Abgaben und die Umsatzsteuer kommen also dazu). Gelten soll das aber nur im Krisenfall. Dieser tritt laut Koalition ein, wenn der Arbeitspreis für Haushalte über drei Monate hindurch bei über 16,5 Cent je Kilowattstunde liegt. Parallel dazu müssen auch die Großhandelspreise an der Börse länger als drei Monate über dieser Schwelle (165 Euro je Megawattstunde) liegen. Die Regelung soll nur für ein zu definierendes „Grundkontingent“ gelten, gemeint ist damit ein Grundverbrauch von 2900 Kilowattstunden im Jahr. Über diesen hinaus gilt der Marktpreis.
In diesem Fall legt die Koalition nun eigentlich im Vorhinein einen Umverteilungsmechanismus fest: Bis einschließlich 2030 zahlen Energieunternehmen einen Sonderkrisenbeitrag fürs Budget. Dieser Energiekrisenbeitrag für Strom (EKBS) hat zuletzt 250 Millionen Euro im Jahr gebracht. Den Beitrag zahlen Betreiber großer Erzeugungsanlagen. Dabei gilt, dass Einnahmen über bestimmten Strompreisschwellen massiv besteuert werden. Die Grenze liegt derzeit bei 90 bzw. 100 Euro je Megawattstunde Strom. Steigen die Preise über die Schwelle, sind 95 Prozent der Erlöse über der Schwelle an den Staat abzuführen. Je höher die Preise steigen, umso höher die Einnahmen für den Staat. Das soll den Krisenmechanismus finanzieren.
Energielieferanten müssen also einen Tarif von zehn Cent netto je Kilowattstunde anbieten und erhalten die Differenz zum Marktpreis refundiert. Ebenfalls politisch vereinbart: Was nicht an Finanzmitteln gebraucht wird, soll als Unterstützung an Unternehmen fließen.
Drei Monate Nachfrist
Wenn die Preise unter die Schwellenwerte sinken, soll der Krisenmechanismus noch drei Monate nachwirken.
Ebenfalls Teil der Vereinbarung ist, ab 2027 den Industriestrompreis einzuführen. Dieser richtet sich an besonders energieintensive Unternehmen, rund 400 Betriebe sollen nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums davon profitieren. Dazu kommt eine Rückvergütung dafür, dass die Industrie selbst Emissionszertifikate kaufen muss, die Energieerzeuger aber ebenfalls welche kaufen müssen (und das an die Industrie weiter verrechnen). Gesamtpaket: 250 Millionen Euro im Jahr.
Der Industriestrompreis sieht die Förderung für maximal den halben Stromverbrauch der 400 Betriebe vor. Für diesen Teil sollen die Strompreise auf maximal die Hälfte des Großhandelspreises gedrückt werden, wobei eine Untergrenze von fünf Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis) definiert ist. Sprich: Wenn die Strompreise auf 16 Cent klettern, würde der geförderte Preis für den halben Verbrauch bei acht Cent liegen. Bei zehn Cent wären es die fünf Cent.
Offen war zuletzt die Gegenfinanzierung für die Maßnahmen. Im Gespräch war eine Sonderregelung dafür, dass die Produzenten von erneuerbarem Strom Investitionen nicht mehr so schnell abschreiben können wie andere Unternehmen. Das dürfte nun fix sein.
Zur Erklärung: Seit 2020 gibt es eine degressive Abschreibung. Bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten können so am Anfang steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten Jahren nach einer Investition bringt das einem Unternehmen einen Steuervorteil, der sich über die gesamte Lebensdauer einer Maschine ausgleicht. Künftig soll in der Energiebranche wieder nur eine lineare Abschreibung von Investitionsgütern erlaubt sein, also zehn Prozent pro Jahr. Das würde für die Betreiber von Windkraftanlagen oder großen Solarparks am Anfang zusätzliche Kosten bedeuten. Ebenfalls Teil des Deals sollen höhere Dividendenausschüttungen der staatlichen Energiekonzerne sein. Allerdings: Im Ministerratsvortrag steht die Vereinbarung noch nicht, wird aber auch aus dem Finanzministerium bestätigt.
Die Regierungsvertreter selbst freuten sich über das Paket: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach von einem Schritt hin zur Verwirklichung der Industriestrategie. Diese sieht ja vor, der Industrie günstigere Energie bereitzustellen. Neos-Energiesprecherin Karin Doppelbauer sprach von einem ausgewogenen Paket: Der Krisenmechanismus sei eine Maßnahme zur Inflationsbekämpfung. Da Mehreinnahmen aufseiten des Staates umverteilt würden, sei das letztlich eine budgetneutrale Maßnahme.
Branche übt Kritik
Kritik kommt dagegen aus der Industrie: „Die Maßnahme mit der Gegenfinanzierung über Abschreibungen ist ein Taschenspielertrick, weil es das zukünftige Budget belastet und gleichzeitig negativ auf Investitionen wirkt“, sagt Florian Maringer von der IG Windkraft, einer Interessenvertretung. Heimische Mittelstandsbetriebe aus der Erneuerbarenbranche würden „eingeschüchtert“. „Für sie wird es immer unattraktiver, in der Heimat zu investieren.“
Der Standard





