Höchstgericht hebt Photovoltaik-Verbot auf

13. April 2026, St. Pölten

Hausbesitzerin hatte gegen Regelung in der Innenstadt geklagt.

Der Verfassungsgerichtshof hat ein pauschales Verbot von Photovoltaik-Anlagen in der Innenstadt von St. Pölten aufgehoben. Hausbesitzerin Sigrid Schmidl-Amann hatte gegen eine Regelung geklagt, wonach Solaranlagen aus Gründen des Ortsbildschutzes nicht sichtbar sein durften. Das Erkenntnis könnte weitreichende Folgen für ähnliche Beschränkungen in ganz Österreich haben.


Wie berichtet, war in der Landeshauptstadt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen untersagt, sobald diese vom öffentlichen Raum aus sichtbar waren. Ziel der Bestimmung war es, historische Baubestände und das Stadtbild zu schützen. Der VfGH stellte nun klar, dass ein pauschales Sichtbarkeitsverbot rechtlich nicht haltbar ist.


„Eine Einladung“


Die Rechtsvertreterin der Klägerin, Michaela Krömer, sieht darin ein deutliches Signal: Die Entscheidung sei „eine Einladung“, ähnliche Einschränkungen rechtlich anzufechten. Die bloße Sichtbarkeit sei kein ausreichend starkes Argument gegen den Ausbau erneuerbarer Energien.


Auch der Bundesverband Photovoltaik Austria begrüßte das Urteil. Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte gegenüber Ö1 die Wirkung über den Einzelfall hinaus. Wer eine Ablehnung durch eine Gemeinde erhalte, müsse sich damit nicht zufriedengeben – das Recht auf eine PV-Anlage könne auch in höheren Instanzen durchgesetzt werden.


Den konkreten Fall muss nun das Landesverwaltungsgericht NÖ neu beurteilen.
„Nun gibt uns der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit, neue Entwicklungen aufzunehmen und im Einzelfall zu prüfen, ob etwa eine PV-Anlage möglich ist“, sagte Behördenleiter Martin Gutkas zu dem Urteil.

Kurier