Die Marktprämien für Photovoltaik und Kleinwasserkraft sind heuer trotz höherer Kosten niedriger – nicht ohne Folgen.
Ein grundlegender Rechenfehler im Fördergutachten der Österreichischen Energieagentur (Austrian Energy Agency, AEA) könnte dazu führen, dass neue Photovoltaik (PV)- und Kleinwasserkraftanlagen in Österreich in deutlich geringerem Umfang finanziell unterstützt werden als gesetzlich vorgesehen. Zwei von Branchenverbänden in Auftrag gegebene Analysen, die dem STANDARD vorliegen, zeigen: Die festgesetzte Marktprämie für PV und Kleinwasserkraft ist zu niedrig angesetzt – mit möglicherweise weitreichenden Folgen, was den Ausbau dieser Technologien zur Produktion von sauberem Strom betrifft.
Kritisiert wird ein methodischer Fehler bei der Berechnung des sogenannten „anzulegenden Werts“. Dieser bestimmt die Höhe der Marktprämie. Das von der AEA im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Gutachten ermittelt die Stromgestehungskosten in der Weise, dass der gesamte Investitions- und Betriebsaufwand einer PV- bzw. Kleinwasserkraftanlage durch die erzeugte Strommenge dividiert wird. Ausbezahlt wird die Marktprämie, anders als im EAG vorgesehen, aber nur für jene Strommenge, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Folge: Anlagen mit Eigenverbrauch, und davon gibt es viele, erhalten eine Vergütung, die rechnerisch auf einer größeren Strommenge basiert als jener, für die tatsächlich Förderungen ausgezahlt werden. Zu diesem Schluss kommt das Beratungsunternehmen Fingreen, das sich im Auftrag von PV Austria und Kleinwasserkraft Österreich die Sachlage näher angeschaut hat.
Vorwurf zurückgewiesen
Es komme zu einer systematischen Unterdeckung der Kosten, sagen die Geschäftsführerin von PV Austria, Vera Immitzer, und Paul Ablinger, Geschäftsführer des Branchenverbands Kleinwasserkraft Österreich. Bei Anlagen mit zehn Prozent Eigenverbrauch müsste der anzulegende Wert rechnerisch etwa zehn Prozent höher liegen. Nur so seien die Kosten gedeckt. Bei Eigenverbrauchsanteilen von bis zu 50 Prozent, wie bei manchen PV-Anlagen üblich, könnte sich der notwendige Wert nahezu verdoppeln. Die Energieagentur weist den Vorwurf, einen Rechenfehler begangen zu haben, zurück.
Auffällig ist jedenfalls der Zeitdruck, den es gab. Das fast 200 Seiten umfassende Gutachten habe im Begutachtungsverfahren nur äußerst eingeschränkt geprüft werden können, berichten Immitzer und Ablinger. Die Frist lief vom 23. Dezember 2025 bis zum 9. Jänner 2026 – de facto neun Werktage zwischen Weihnachten und Dreikönig. Ursprünglich hätte sie sogar bereits am 30. Dezember enden sollen und wurde erst nach Intervention verlängert.
Die Auswirkungen spiegeln sich in den neuen Fördersätzen. Für PV-Anlagen liegt der anzulegende Wert nun bei 7,77 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei Kleinwasserkraft sind es je nach Anlagentyp 5,00 Cent bis 16,88 Cent pro kWh. Obwohl die Bau- und Finanzierungskosten zuletzt deutlich gestiegen sind, wurden die Fördersätze gekürzt. „Das hat uns stutzig gemacht und wir haben nachgerechnet“, sagt Ablinger. Erst so sei man auf den Fehler aufmerksam geworden.
Mehrere Projektentwickler haben dem Vernehmen nach ihre Vorhaben inzwischen gestoppt. Besonders kritisch ist die Situation für Kleinwasserkraftprojekte, deren Genehmigungsverfahren häufig fünf bis sieben Jahre dauern. Wenn Vorhaben nach dieser langen Vorlaufzeit an unerwartet niedrigen Förderwerten scheitern, könnte dies den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion bremsen.
Rechtliche Schritte
PV Austria und Kleinwasserkraft Österreich überlegen rechtliche Schritte. Nach einer ersten Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Lindner Stimmler könnte die Verordnung aufgrund der fehlerhaften Berechnung nicht vollständig durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gedeckt sein. „Der Weg führt in so einem Fall zum Verfassungsgericht“, sagt Berthold Lindner von der gleichnamigen Kanzlei. Bis zu einer Klärung könne es aber dauern.
Für Projektentwickler bleibt damit vorerst Unsicherheit. Sollte sich der Berechnungsfehler bestätigen, wäre ausgerechnet jenes Instrument, das den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen soll, zum Bremsklotz geworden.
Der Standard





