Ein geplantes Kraftwerk in Dienten liegt um 0,05 Megawatt unter dem Schwellenwert für ein aufwendiges UVP-Verfahren.
Anton Kaindl Dienten Im Juni hat das Land Salzburg festgestellt, dass für das geplante Pumpspeicherkraftwerk in Dienten keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Am Montag ist für die Landesumweltanwaltschaft (LUA) die vierwöchige Frist für die Einbringung einer Beschwerde abgelaufen. Landesumweltanwältin Gishild Schaufler sagte den SN, dass keine Beschwerde der LUA erfolge, da diese aufgrund der geltenden Rechtslage keinen Erfolg hätte. Nichtsdestotrotz kritisiert Schaufler, dass für dieses Vorhaben keine UVP nötig sei. Und sie sagt, dass das erreicht werde, indem man den Schwellenwert für eine UVP geringfügig unterschreite.
Eine UVP ist ab einer Leistung von 15 Megawatt (MW) nötig. Das Kraftwerk in Dienten soll 14,95 MW haben. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der oberösterreichischen Energie AG mit den Hochkönig Bergbahnen.Verfahren kommen fast allesamt zum Schluss, dass keine UVP notwendig ist. Gishild Schaufler, Landesumweltanwältin Die Umweltanwältin sagt, das Land habe mit Bescheid vom 10. Juni festgestellt, dass keine UVP-Pflicht bestehe. „Dieses Ergebnis reiht sich in viele andere UVP-Feststellungsverfahren ein, die fast allesamt zu dem Schluss kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Behörde oft aufgrund der, wenn auch nur geringfügig, unterschrittenen Schwellenwerte, die im UVP-Gesetz festgelegt wurden.“
Schaufler kritisiert, dass die Antragsteller bewusst versuchen, unter den Schwellenwerten zu bleiben, um einer aufwendigeren UVP und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu entgehen. Ihrer Ansicht nach ist auch das Pumpspeicherkraftwerk in Dienten gezielt auf 14,95 Megawatt hin konzipiert worden, um den Schwellenwert zu unterschreiten.Anlagen für erneuerbare Energie sind mit Eingriffen in den Naturraum verbunden. Gishild Schaufler, Umweltanwältin< Schaufler sagt, auch wenn dieses Vorgehen rein rechtlich möglich sei, stelle sich in Bezug auf die Klima-, Energie- und Naturkrise die Frage nach der Verantwortung und die Frage der Relation zwischen Kosten des Naturverbrauchs und Nutzen der Stromerzeugung und -speicherung. „Denn sowohl Anlagen zur Erzeugung als auch zur Speicherung erneuerbarer Energie brauchen Platz und sind mit Eingriffen in den Naturraum verbunden.“ Wenn diese Eingriffe notwendig seien, solle aber möglichst sparsam mit der Fläche und den natürlichen Ressourcen umgegangen werden. „Deshalb ist es unzufriedenstellend, wenn nur zur Vermeidung einer UVP nicht das volle Potenzial zur Energiegewinnung bzw. -speicherung ausgeschöpft wird.“
Von der Energie AG heißt es in einer Stellungnahme: „Die Nutzung von Beschneiungsspeicherteichen als Stromspeicher ist eine innovative technische Möglichkeit, bei der die Energie AG österreichweit eine Vorreiterrolle übernimmt. Da kein natürlicher Zufluss wie bei einem Laufkraftwerk besteht, wurde das Projekt unter Berücksichtigung des saisonalen Wasserbedarfs im Skigebiet, der möglichen Fallhöhe sowie Lage und Volumen des Unterwasserspeichers konzipiert.“ Aus diesen Voraussetzungen ergebe sich die Leistung. „Zur rechtlichen und technischen Absicherung von Speichergröße, Betriebsweise, Durchflussmenge und Wirkungsgrad wurde bewusst ein UVP-Feststellungsverfahren durchgeführt.“ Auch ohne UVP müssten Naturschutz, Wasserrecht und andere Rechtsmaterien umfassend geprüft werden.
Salzburger Nachrichten




