Wie der neue Stromtarif funktioniert

13. Oktober 2026

Gleichzeitig das E-Auto zu laden und die Wärmepumpe in Betrieb zu haben, wird teurer. Für Winterstrom soll es einen Rabatt geben. Wie man Kosten sparen kann.

Es ist nicht weniger als die „größte Tarifreform der letzten 20 Jahre“, sagte E-Control-Vorstand Michael Strebl bei der Präsentation der – Achtung Wortungetüm – Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) am Montag. Denn das Stromnetz hat sich über die vergangenen Jahrzehnte massiv verändert, die Tarifstruktur brauchte ein Update. Die Kosten sollen fairer und verursachergerechter verteilt werden. Was heißt das nun aber genau? Wird Strom jetzt teurer? Wie nutzt man Energie künftig am besten?

DER STANDARD gibt einen Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten.
Frage: Warum braucht es eine neue Stromtarifverordnung?
Antwort: Um das Energiesystem zu transformieren, werden viele Bereiche des alltäglichen Lebens elektrifiziert, etwa mit dem E-Auto oder der Wärmepumpe. Dafür müssen aber die Stromnetze ausgebaut werden. Um die Kosten des Ausbaus zu dämpfen und das bestehende Netz effizienter zu nutzen, braucht es gewisse Hebel. Grundlage für die Verordnung ist das seit Dezember 2025 in Kraft getretene Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Die E-Control hat neue Regeln erarbeitet, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen. Zentrales Ziel ist, Verbrauchsspitzen in kurzer Zeit zu vermeiden.


Frage: Was heißt das für mich nun konkret?
Antwort: Das hängt davon ab, ob man Geräte mit viel Leistung wie E-Auto, Wärmepumpe oder Sauna zu Hause hat. Künftig sollen Verbraucher nicht nur nach ihrem Stromverbrauch bezahlen, sondern auch nach der in Anspruch genommenen Leistung. Das heißt: Wer mehr Strom auf einmal verbraucht, etwa gleichzeitig das E-Auto lädt und die Wärmepumpe auf Hochtouren läuft, soll dafür auch mehr bezahlen. „Wer seinen Verbrauch zeitlich verschiebt, kann Kosten reduzieren“, sagt E-Control-Vorstand Strebl. Als Schwelle gelten künftig 10 Kilowatt (kW) Leistung in einem 15-Minuten-Intervall, das mittels Smart Meter abgerechnet wird. Wichtig ist: Die Geräte speichern die durchschnittliche Leistung pro Viertelstunde, der höchste Wert dieser Viertelstunden-Werte kommt zur Abrechnung. Wer eine hohe Leistungsspitze verursacht, muss einen ganzen Monat einen höheren Leistungspreis bezahlen.


Frage: Muss ich mir Sorgen um eine hohe Stromrechnung machen?
Antwort: Laut E-Control soll es für einen Durchschnittshaushalt „ohne leistungsstarke Anwendungen“ keine Änderungen geben. Thomas Kienberger, Professor für Energiesystemtechnik an der Montanuniversität Leoben, beruhigt: „Ich sehe das relativ entspannt. Die zusätzlichen Kosten werden nicht hoch sein, wenn ich zeitgleich mein E-Auto lade und die Wärmepumpe läuft.“ Wer am Abend gleichzeitig Wasch- und Spülmaschine und den Herd laufen habe, müsse sich keine Sorgen um explodierende Stromkosten machen. Außerdem kann bei Wallboxen die Ladeleistung für E-Autos reduziert werden, Wärmepumpen lassen sich ebenfalls entsprechend einstellen.


Frage: Wie teuer wird es nun genau, wenn ich zehn kW überschreite?
Antwort: Das steht noch nicht fest. Die konkreten Tarife sollen aber noch im Oktober von der Tarifkommission veröffentlicht werden.


Frage: Gelten die neuen Regeln ab sofort?
Antwort: Nein, frühestens ab 1. Jänner 2027. Denn für die Haushalte und kleine Gewerbebetriebe auf Netzebene 7 ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Wann genau der Leistungspreis eingeführt wird, können die Netzbetreiber in einem Zeitraum von 1. Jänner 2027 bis 1. Juli 2028 entscheiden. Innerhalb der nächsten drei Jahre soll ein Zielwert von 50 Prozent Arbeits- und 50 Prozent Leistungspreis (auch Grundpreis genannt) erreicht werden. Derzeit liegt das Verhältnis bei 80 Prozent Arbeits- und 20 Prozent Leistungspreis. Die Regeln sollen helfen, die Netzausbaukosten zu reduzieren: Laut Berechnungen der E-Control um 300 Millionen Euro pro Jahr.


Frage: Warum ist die Übergangsfrist so lang?

Antwort: Laut E-Control wolle man den Kunden Zeit geben, um sich mit ihrem Verbrauch vertraut zu machen. Haushalte mit Photovoltaik-Anlage am Dach können etwa auch Energiemanagementsysteme einsetzen, um die Stromflüsse im Haushalt zu optimieren. Die Regulierungsbehörde plant eine Informationskampagne mit Erklärvideos und Bundesländertour.


Frage: Wird Strom durch diese Regeln teurer?
Antwort: Das hängt vom Zeitraum ab, in dem man ihn bezieht. Wenn man den Verbrauch gewisser Geräte zeitlich verschiebt, kann man Kosten sparen. So gibt es etwa seit April (bis 30. September) den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP): Für Haushalte und kleine Betriebe ist während der Zeit zwischen 10 und 16 Uhr der Strom um 20 Prozent billiger, weil durch Photovoltaik viel Strom produziert wird. Den SNAP soll es nächstes Jahr wieder geben. Ab 1. Oktober 2027 soll es zudem einen Winter-Nieder-Arbeitspreis (WINAP) geben; für den Strombezug in der Zeit von 23 bis 5 Uhr. Wie hoch die Reduktion sein wird, wird noch in einer Tarifverordnung festgelegt. Voraussetzung für beide Tarife ist, dass der Netzbetreiber die Smart-Meter-Daten viertelstündlich ablesen kann.


Frage: Wie kann ich Kosten sparen?
Antwort: Schon bisher gab es sogenannte „unterbrechbare Tarife“, bei denen der Netzbetreiber bei bestimmten Verbrauchern die Leistung reduziert. Im Gegenzug erhalten die Verbraucher einen vergünstigten Arbeits- oder Leistungspreis. Künftig soll es einen „Rabatt gegen Flexibilität“ geben. Wer sich von seinem Netzbetreiber drosseln lässt, soll von niedrigeren Netzkosten profitieren. Konkret können Verbraucher zweimal zwei Stunden am Tag angeben, an denen sie weniger Strom beziehen, also etwa morgens von 6-8 und abends von 18-20 Uhr. Für diese Reduktion zahlt der Verbraucher 75 Prozent weniger Leistungspreis. Der Preis ist für zehn Jahre garantiert. Verbraucher müssen dazu ihren Netzbetreiber kontaktieren.


Frage: Was ändert sich noch?
Antwort: Statt wie bisher zwei Entgelte für den Netzanschluss gibt es künftig eines: Alle Netzbenutzer, also etwa auch ein Einfamilienhaus, werden gleichbehandelt und müssen gleich viel für den Netzanschluss zahlen. Allen Netzkunden werden 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet, wie es von der E-Control heißt. Das Netzanschlussentgelt soll für Einspeiser mit PV-Anlagen ebenso gelten wie für Verbraucher. Für bestehende Kunden wird es zu keinen Nachverrechnungen kommen, das heißt, auch wenn Verbraucher heuer mehr als 10 kW Leistung bezogen, müssen sie dafür nicht nachzahlen.


Frage: Wen betreffen die neuen Regeln noch?
Antwort: Im Vorfeld wurde über die „Systemdienlichkeit“ von Batteriespeichern diskutiert. Der Streit drehte sich um die Frage, wann die Speicher von den Netzentgelten befreit werden können. Für die Regulierungsbehörde ist der Standort der Speicher entscheidend. Sie sollen keinen Netzausbau verursachen, sondern bestehende Netze effizient nutzen. So gelten Speicher als systemdienlich, wenn sie neben einem Windpark und/oder einer Photovoltaik-Anlage stehen. Unter gewissen Anforderungen können sie von den Netznutzungsentgelten langfristig befreit werden.

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