Energie. Ab 1. Oktober ist „Peer to Peer Energy Sharing“ erlaubt. Mit P2P-Verträgen kann man im Gegensatz zu Energiegemeinschaften auch Gewinn machen. Von reduzierten Netzentgelten profitiert man ebenso.
Das Teilen von erneuerbarer Energie zwischen Privathaushalten und Unternehmen ist in Österreich sehr beliebt. Die Anzahl der Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Hunderttausende Haushalte sind bereits Teil einer solchen Gemeinschaft. Am 1. Oktober kommen zu den bereits existierenden Modellen zwei weitere dazu: Peer to Peer Energy Sharing (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA).
Überschuss verkaufen
Beide neuen Modelle versprechen, es noch einfacher zu machen, Strom zu teilen. Mit P2P-Verträgen kann dies aber erstmals auch gewinnorientiert erfolgen. „Energiegemeinschaften dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Für Unternehmen sind P2P-Verträge ein viel attraktiveres Modell“, sagt Energierechtsexpertin Hafize Stöhr von der Anwaltskanzlei PPH. Sie gibt ein Beispiel, wie das Ganze funktioniert: „Ein Gewerbetreibender in Niederösterreich hat am Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Sein Betrieb braucht den Strom während der Betriebszeiten von Montag bis Freitag. Am Wochenende kann er den Strom an einen Gastronomiebetrieb in der Nachbarschaft verkaufen.“ Das Interesse sei groß. Stöhr: „Wir bekommen viele Anfragen.“
Ein Erzeuger kann einen P2P-Vertrag mit einem Verbraucher abschließen, es können aber auch mehrere Verbraucher und sogar mehrere Erzeuger sein. Bei räumlicher Nähe erhalten die Vertragspartner auch eine Netzentgeltreduktion. Während man bei einer Energiegemeinschaft aber einen Verein oder eine Genossenschaft gründen muss, entfällt diese Verpflichtung bei P2P. „Es braucht keine juristische Person dafür. Man schließt einen zivilrechtlichen Vertrag ab“, sagt Stöhr. Den Strompreis können Erzeuger und Verbraucher beliebig wählen. Er kann auch bei null liegen. Der Vertragsabschluss sollte einfach sein. Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt Musterverträge zur Verfügung.
Organisation auslagern
Erzeuger müssen sich aber ein wenig mit dem Thema Datenübermittlung beschäftigen und mit ihrem Netzbetreiber kommunizieren. Erscheint das zu kompliziert, kann man diese Aufgaben auch an einen sogenannten „Organisator“ auslagern. Diese Drittpartei kann etwa ein Energiedienstleister sein, der dafür auch bezahlt wird.
In der Praxis wird es aber doch ein paar Tücken geben. Zu Beginn müssen alle Vertragspartner denselben Netzbetreiber haben. Voraussichtlich ab April 2027 kann man P2P auch über mehrere Netzgebiete hinweg umsetzen. Dauerhaft gilt, dass ein Erzeuger nur Strom aus einer Anlage mit maximal sechs Megawatt Leistung vermarkten darf. Ist die Anlage größer, kann aber auch nur ein Teil davon für einen Vertrag herangezogen werden. Das ist ein Vorteil für große Unternehmen. An Erneuerbaren Energiegemeinschaften dürfen sie nicht teilnehmen. P2P Energy Sharing steht ihnen aber offen.
Sobald die Erzeugungsanlage eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt hat, muss man sogenannte „Lieferantenpflichten light“ einhalten, erklärt Stöhr. Dazu zählt etwa das Erstellen von allgemeinen Lieferbedingungen oder bestimmte Pflichten bei der Rechnungslegung.
Strom schicken mit EVA
Das zweite Modell, das am 1. Oktober eingeführt wird, ist die Eigenversorgungsanlage (EVA). „Ein Unternehmen hat etwa eine PV-Anlage an einem Standort in Wien und eine Filiale in Niederösterreich. Der Strom vom Standort Wien, der nicht verbraucht wird, kann über das öffentliche Netz zu dem anderen Standort geschickt werden“, erklärt Stöhr das Funktionsprinzip. Je nachdem, welche Netzebene man benutzt, zahlt man nur ein reduziertes Netzentgelt.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten ist es eine günstige Gelegenheit. Zwischen Gesellschaften eines Konzerns kann der Strom allerdings nur per P2P, nicht per EVA geteilt werden.
Indes will die Austrian Power Grid (APG) das bestehende Stromnetz effizienter nutzen, um den steigenden Strombedarf abzufedern. Mithilfe von Sensoren, witterungsabhängigem Freileitungsbetrieb und neuen Karbonseilen kann die Übertragungsleistung von Freileitungen um bis zu 50 Prozent erhöht werden; Netzengpässe können so reduziert werden.
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