
Der Umbau des österreichischen Strommarktsystems läuft nach dem Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) auf Hochtouren. Die Regulierungsbehörde E-Control legte auf Basis des Gesetzes nun die Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren vor, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen. Die Behörde definiert darin unter anderem, wann Batteriespeicher keine Netzgebühren zahlen müssen. Neu ist auch ein Netzgebührenrabatt für die nachfrageschwachen Nachtstunden im Winter.
Der am Montag veröffentlichte Entwurf zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung ist noch nicht endgültig. Bis 24. Juli sammelt die E-Control noch Stellungnahmen zu ihrem Begutachtungsentwurf und am 14. Juli veranstaltet die Behörde eine Fachtagung. Nach Erlass der Grundsatzverordnung legt die E-Control im Herbst in einer weiteren Verordnung dann die Höhe der Gebühren fest.
PV-Branche sieht Fortschritt
Die Geschäftsführerin der PV Austria, Vera Immitzer, sagte am Dienstag zur APA, es gebe Verbesserungen gegenüber der Marktkonsultation im Frühjahr, man müsse sich aber noch ansehen, wie sich einzelne Punkte im Detail auswirken.
In der Branche heiß diskutiert wurde zuletzt die Frage der Systemdienlichkeit von Batteriespeichern. Die Photovoltaik-Interessensvertretung PV Austria machte sich dafür stark, dass Batteriespeicher so wie Pumpspeicherkraftwerke in den ersten 20 Jahren von den Netzentgelten befreit sind. Die Definition der Netzdienlichkeit sollte möglichst einfach ausfallen, um den Hochlauf der Batteriespeicher zu beschleunigen, forderte der Vorstandsvorsitzende der PV Austria, Herbert Paierl.
Bis zu 5 Gigawatt an Speichern werden von Netzgebühren befreit
Mit dem Bau großer Batteriespeicher bei Wind- und PV-Parks sowie in der Nähe von Umspannwerken ist es Experten zufolge möglich, den Stromüberschuss untertags zu speichern, um damit die hohen Großhandelspreise in den Abendstunden zu dämpfen. Laut dem Entwurf plant die E-Control, bis zu 5 Gigawatt (GW) an systemdienlichen Speichern von den Netzgebühren zu befreien – damit ließe sich selbst in nachfragestarken Zeiten fast die Hälfte des Stromverbrauchs in Österreich decken.
Die Netzgebührenbefreiung richtet sich an Großspeicher mit einer Leistung von mindestens einem Megawatt (MW) sowie an Aggregatoren, die mittelgroße Batterien mit mindestens 50 kW zu einem Großspeicher bündeln. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen, die in der Regel kleinere Stromspeicher haben, soll es einen Netzrabatt geben, wenn der Netzbetreiber die PV-Anlage und den Speicher steuern kann.
Leistungspreis und Winter-Netzrabatt für Haushalte
Für Haushalte relevant ist auch die Einführung eines Leistungspreises. Dieser soll dazu führen, dass die Kosten für den Netzausbau fairer verteilt werden, denn „die – je nach Energierichtung – benötigte, gleichzeitige Leistung ist der Hauptkostentreiber“, wie die E-Control in der Verordnung festhält. Kunden, die viel Strom auf einmal verbrauchen, müssen dann mehr zahlen, für Kunden ohne große Stromspitzen, wie sie etwa beim E-Auto-Laden oder beim Aufheizen einer Sauna auftreten, wird es günstiger.
Günstiger werden soll es auch für jene Stromkundinnen und -kunden, die einen Teil ihres Stromverbrauchs in bestimmte Stunden des Tages verlagern. Nach der Einführung des „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ (SNAP) heuer im April folgt als nächstes der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“ (WiNAP). Wer dann im Winterhalbjahr von Oktober bis März zwischen 22.00 und 4.00 Uhr Strom verbraucht, erhält einen Rabatt auf die Netzgebühren.
APA




