Die Europäische Kommission will Italien bei der Finanzierung energiepolitischer Maßnahmen teilweise entgegenkommen. Nach einer Einigung mit dem italienischen Finanzministerium soll ein Teil der zusätzlichen Ausgaben, die im Rahmen der europäischen Verteidigungsregelungen von den Defizitvorgaben ausgenommen werden können, auch für den Energiesektor genutzt werden dürfen.
Wie aus Brüsseler Kreisen verlautete, soll innerhalb des für Verteidigungsausgaben vorgesehenen zusätzlichen Spielraums von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) über vier Jahre ein Anteil von 0,3 Prozent für energiebezogene Investitionen verwendet werden können. Für Italien entspräche dies einem Volumen von mehr als 6,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Flexibilität soll bis 2028 gelten
Die vorgesehene Flexibilität soll grundsätzlich bis 2028 gelten. Insgesamt ist jedoch eine Obergrenze von 0,6 Prozent des BIP vorgesehen. Die italienische Regierung bemüht sich nach Angaben aus Verhandlungskreisen um eine Ausweitung des Spielraums für ein weiteres Jahr. Eine Entscheidung darüber lag zunächst nicht vor.
Die Mittel dürfen ausschließlich für Investitionen in den Bereichen Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Elektrifizierung sowie für weitere Maßnahmen der Energiewende eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Elektrofahrzeuge, Batterien, Solaranlagen, Stromnetze, Energiespeicher und den Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits vor Februar 2026 beschlossene oder laufende Maßnahmen können nach den vorgesehenen Regeln nicht angerechnet werden.
Die Europäische Kommission will damit verhindern, dass bestehende Ausgaben nachträglich umgewidmet werden. Nach Einschätzung von Beobachtern könnte Italien dennoch bestehende Investitionsprogramme entsprechend anpassen und dadurch finanzielle Spielräume schaffen. Die jährlichen Investitionen des Landes im Energiesektor belaufen sich auf mehr als 50 Milliarden Euro.
Entscheidung noch im Juni
Die Regelung soll als Ergänzung zur bereits bestehenden nationalen Schutzklausel für Verteidigungsausgaben eingeführt werden. Sie muss noch vom Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden. Die EU-Kommission zeigt sich zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten zustimmen werden. Eine Entscheidung könnte beim Treffen der Finanzminister der Europäischen Union am 11. Juni in Luxemburg oder beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni fallen. Nach einer Zustimmung müssten die Mitgliedstaaten die Anwendung der Regelung beantragen. Italien dürfte nach Einschätzung von Diplomaten zu den ersten Ländern gehören, die davon Gebrauch machen.
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