E-Control stellt Musterrechnung für Strom zur Verfügung

27. April 2026, Wien
Behörde zeigt, wie verständliche Stromrechnung ausschauen kann
 - Berlin, APA/dpa

Wie im Ende 2025 beschlossenen neuen Strommarktgesetz (ElWG) vorgesehen, hat die Regulierungsbehörde E-Control ein Muster für die Stromrechnung erarbeitet. Das Muster soll für Energieunternehmen beispielhaft zeigen, wie eine transparente und leicht verständliche Rechnung ausschauen könnte. Denn bisher seien Rechnungen oft überfrachtet, das sei ein Problem in ganz Europa, sagte Christina Veigl, Leiterin der Abteilung Endkunden bei der E-Control am Montag in einem Webinar.

Der Grund dafür sei, dass die Jahresabrechnung bisher in vielen Fällen die einzige Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sei und auf EU- wie auf nationaler Ebene viele Mindestinhalte vorgesehen seien. Damit ergebe sich ein Spannungsfeld, denn die Rechnung soll einerseits einfach und leicht verständlich sein, andererseits aber die vielen Mindestinhalte enthalten.

Elektronische Kommunikation könnte Vorteile bringen

Veigl sieht hier zukünftig einen Vorteil in digitaler Kommunikation. Bei neuen Vertragsabschlüssen sei die elektronische Kommunikation in Zukunft standardmäßig vorgesehen, womit sich vielfältige Möglichkeiten ergeben, unterschiedliche Informationen weiterzugeben. Kundinnen und Kunden können sich aber auch weiterhin für die Kommunikation per Post, also analog, entscheiden.

Die Regulierungsbehörde spricht sich grundsätzlich für die Ausstellung einer monatlichen Stromrechnung statt der bisher üblichen Jahresabrechnung aus, damit Kundinnen und Kunden auch während des Jahres ihre Stromkosten im Blick behalten können.

Rechnung soll klar und transparent sein

Die Monatsrechnung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren, „idealerweise bekommt ein Kunde, eine Kundin nur noch ein Blatt“, sagte Veigl. Klar hervorgehen soll daraus: „Was zahle ich, wofür und was ist zu tun“. Notwendig ist dafür die Kosteninformation in Euro, der Zeitraum, in dem die Kosten angefallen sind und der Verbrauch. Außerdem soll auf der Rechnung klar ersichtlich sein, ob der Betrag etwa automatisch per SEPA-Lastschrift abgebucht wird oder ob Kundinnen und Kunden selber tätig werden müssen.

Wichtig seien zudem Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Energieunternehmen und der Hinweis auf das Preisvergleichstool der E-Control. Auf der Rückseite empfiehlt die Behörde unter anderem eine Infobox zum bestehenden Vertrag mit Laufzeit, Bindung, Kündigungsfrist und aktuellen Informationen zum Arbeits- und Grundpreis. Weitere Informationen sollen einmal im Jahr mit einer umfangreicheren Zusendung abgedeckt werden.

Kundenfreundlichere Formulierungen

Auch bei der Jahresabrechnung sollen Zeitraum, Verbrauch und zu zahlender Rechnungsbetrag eindeutig ersichtlich sein, und es soll klar sein, ob Kundinnen und Kunden selbst weitere Schritte setzen müssen. Verpflichtend sei außerdem ein Hinweis auf Ratenzahlung. Die Behörde empfiehlt, die Abrechnung der Vergangenheit klar von den zukünftigen Teilbeträgen zu trennen und diese auf einer eigenen Seite darzustellen.

Zur Verständlichkeit der Rechnung soll laut E-Control außerdem beitragen, dass auf Gesetzesparagrafen im Text verzichtet wird, sofern sie keinen Mehrwert für Kundinnen und Kunden haben. Außerdem sollen Rechtstexte nicht einfach übernommen, Abkürzungen vermieden und Begriffe einheitlich verwendet werden. Die Behörde empfiehlt außerdem, Rechnungen an verschiedene Kundengruppen anzupassen, was das Sprachniveau, die Ausführlichkeit und die Kommunikationskanäle anbelangt. Energieunternehmen können, müssen sich aber nicht an die Empfehlungen halten.

APA