Weniger Bürokratie, mehr heimischer Strom

27. März 2026, Wien

Erneuerbare. Die Regierung räumt der Energiewende Vorrang ein und setzt den Ländern klare Ausbauziele.


Der Bau neuer Solar- und Windkraftwerke, neuer Stromspeicher und Biogasanlagen soll in Österreich künftig einfacher und rascher vorangehen. Gelingen soll das mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG), auf das sich die Regierung am gestrigen Donnerstag geeinigt hat. Das Gesetz soll verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vorsehen und die Genehmigungsverfahren deutlich straffen. Angekündigt war das Gesetzesvorhaben als eines von mehreren Energie-„Leuchtturmprojekten“ der Dreierkoalition schon für letzten Sommer.


Ein Kernpunkt des neuen EABG ist die Bündelung von Genehmigungsverfahren über sogenannte One-Stop-Shops. Künftig sollen insbesondere Projekte im Bereich Photovoltaik sowie kleinere Wind- und Wasserkraftvorhaben bei einer zentralen Stelle auf Landesebene abgewickelt werden. Weiters wird Energiewende-Projekten mit dem Gesetz ein „überragendes öffentliches Interesse“ bei Genehmigungen eingeräumt und die Bundesländer bekommen konkrete Erzeugungsbeitragswerte vorgeschrieben. Länder und Gemeinden, die den Ausbau unterstützen, sollen davon finanziell profitieren. So sieht das Gesetz etwa vor, dass Projektwerber den Gemeinden direkt finanzielle Vorteile zukommen lassen dürfen. Bundesländer, die sich gegen die nunmehr geplante Pflicht zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten wehren, drohen im Gegenzug Förderkürzungen vom Bund.


„Unzureichende Flächenziele“


„Österreich verfügt über umfangreiche Potenziale bei Wasser-, Wind- und Sonnenenergie. Der Ausbau kommt derzeit jedoch nicht in dem Tempo voran, das möglich und notwendig wäre, um Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit rasch zu stärken“, begrüßt die heimische E-Wirtschaft den Gesetzesentwurf. Mit dem EABG werden für zahlreiche Anlagentypen die Genehmigungsanforderungen reduziert – von vereinfachten Verfahren für Windkraftanlagen bis hin zur vollständigen Freistellung für bestimmte PV-Anlagen und Wärmepumpen. Die Österreichische Energieagentur weist zudem darauf hin, dass mit den Ausbauzielen für Geothermie auch ein wichtiger Aspekt der Wärmewende seinen Niederschlag in der Regierungsvorlage findet. Das Gesetz ist notwendig, um das Ziel, die jährliche Stromproduktion bis 2030 um 27 Terawattstunden zu steigern, doch noch zu schaffen.


Wenig überzeugt zeigten sich die Grünen, deren Stimmen nach der Ablehnung durch die FPÖ zur Umsetzung der Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein werden. Sie orteten „ordentlichen Nachbesserungsbedarf“. Von einem Ausbau-Turbo könne angesichts „völlig unzureichender“ Flächenziele keine Rede sein.

(auer/ag.)

Die Presse