
Die Wirtschaftskammerspitze macht weiter gegen das hiesige Ziel der Klimaneutralität ab 2040 mobil, wo sich der EU-Plan mit 2050 begnügen würde. Angesichts der aktuellen Spritpreisspitzen schlägt Generalsekretär Jochen Danninger Alarm, dass die „Klimaneutralität 2040 die Spritpreise bis 2035 zusätzlich um einen Euro pro Liter verteuert“. Erste Berechnungen würden massive Kostenwirkungen der nationalen Zusatzvorgaben zeigen, hieß es am Donnerstag gegenüber der APA.
Schon jetzt lasse sich zudem sagen, dass die Spritpreise wegen des Klimaziels bis 2030 um 60 Cent steigen würden, also um rund 20 Cent pro Jahr ab 2027. Das zeichne sich aus einer Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des heimischen 2040-Ziels ab, die die Wirtschaftskammer beauftragt hat und in den kommenden Wochen präsentieren will.
„Spritpreisbremsen oder Steuersenkungen für Lebensmittel im Centbereich werden wenig helfen, wenn die Klimaneutralität ab 2040 den Treibstoff um bis zu einem Euro verteuert“, sagt Danninger, der vom ÖVP-Wirtschaftsbund kommt. „Bei den aktuellen Spritpreisen könnte der Liter bald weit über 3 Euro kosten. Das sind die Folgen des österreichischen Alleingangs mit der Klimaneutralität 2040.“ Über hausgemachte Folgen in Österreich gehöre „ehrlich diskutiert“.
Teurerer Sprit verteuere Transporte, Waren und Dienstleistungen, so Danninger, der gleichzeitig betont, dass die Wirtschaftskammer zu den europäischen Klimazielen stehe. „Aber Österreich darf sich mit Klimaneutralität 2040 nicht zusätzliche Kosten und Wettbewerbsnachteile einhandeln.“
Beispiel Erneuerbare-Energien-Gesetz im Verkehr
Wie aus einem politischen Klimaziel konkrete Kosten entstünden, zeige der Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V). Dieser gehe über den derzeitigen europäischen Zeithorizont bis 2030 hinaus und nehme das österreichische Klimaneutralitätsziel 2040 bereits vorweg. Produzenten und Händler von Kraftstoffen müssen die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Kraftstoffe, erfüllen. Dafür können etwa erneuerbare Kraftstoffe wie HVO, Biodiesel oder Ethanol eingesetzt oder anrechenbare Strommengen genutzt werden. Die Anforderungen aus dem Gesetzesentwurf für diese Energieträger und die Zielerreichung seien so hoch, dass dadurch die Kosten für den Energieträger gegenüber einer Umsetzung mit Zeithorizont 2030 statt 2040 massiv steigen würden. Werden die Ziele nicht erreicht, drohten zudem Ausgleichszahlungen.
Mit dem EEG-V will Österreich die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehr umsetzen. Sie sieht für die Mitgliedstaaten entweder einen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von mindestens 29 Prozent oder eine Verringerung der Treibhausgasintensität um mindestens 14,5 Prozent vor.
Der österreichische Entwurf geht laut WKÖ zeitlich darüber hinaus. Er sieht für die verpflichteten Unternehmen einen nationalen Zielpfad von 18 Prozent im Jahr 2027 über 35 Prozent 2030 bis auf 65 Prozent im Jahr 2035 vor. In den Erläuterungen werde der Zielpfad auch damit begründet, Mindestziele in Richtung einer österreichischen Klimaneutralität 2040 zu setzen. Damit werde bereits vor Beschluss des Klimagesetzes sichtbar, welche Folgewirkungen das nationale Ziel entfalte könne: Es werde zum Maßstab für konkrete Verpflichtungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen.
Ruf nach technologieoffenen Klimazielen
Die WKÖ-Spitze fordert zudem, dass die europäischen Klimaziele technologieoffen erreicht werden müssten – ohne Energie, Mobilität und Produktion „durch zusätzliche nationale Vorgaben weiter zu verteuern“. Da in Brüssel auch bereits Arbeiten an der Nachfolgeregelung von RED III begonnen haben, der RED IV, warnt die WKÖ, dass auch dieser „keinesfalls vorgegriffen“ werden dürfe.
APA





