Aus für Kraftwerk auf der Koralm

17. August 2026

Das jahrelange Tauziehen um das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof beendet – einer Revision wurde nicht stattgegeben.


Neue Bewegung kam kürzlich in das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm. Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS nun mitteilt, sind die Projektbetreiber, Forstwirt Peter Masser und Alfred Liechtenstein, beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Umweltverfahrensexperte Wolfgang Rehm sagt dazu: „Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023 bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht endlich Rechtssicherheit.“


Das Pumpspeicherkraftwerk hätte zwei Speicherseen umfassen sollen, die über ein Gefälle per Druckrohrleitung miteinander verbunden sind. 2016 hätte der Bau in Wies und Bad Schwanberg beginnen sollen, 2021 war der Betriebsbeginn geplant. Das Land hatte damals entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Umweltschützer legten Beschwerde ein. „Man kann den Gegnern nur gratulieren“, ist nun Massers Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. „Da hat man geschafft, ein meiner Meinung nach energiewirtschaftlich wertvolles Projekt zu verhindern.“


Rehm und VIRUS zeigen wenig Mitleid. „Wer hinter die Fassade der zahlreichen, nicht mit Energiekompetenz gesegneten, großspurigen Ankündigungen geblickt hat, konnte ein Pumpspeicherkraftwerk in Kavernenbauweise ohne natürlichen Zufluss und damit ohne Wasserkraft-Primärenergie erblicken“, so Rehm – und bezeichnet das Projekt als planungstechnische Katastrophe.
Die vom Bundesverwaltungsgericht eingeholten Gutachten seien vernichtend ausgefallen. Das Einreichoperat hätte laut VIRUS den bautechnischen Anforderungen nicht entsprochen. „Was die Absicherungen des Baus gegen Bergwasserzutritte betrifft, konnte sogar der Schluss gezogen werden, dass hier eine gemeingefährdende Planung vorlag“, so Rehm. Den Vorwurf will Masser so nicht stehen lassen: „Wir haben ein namhaftes Planungsbüro aus der Schweiz engagiert, das international Kraftwerke plant – uns wurde attestiert, dass es sich bei der Koralm um einen perfekten Standort handelt.“


Der Rechnungshof habe gravierende Missstände beim Projekt festgestellt. „Bereits am Beginn gab es Versuche des Landes Steiermark, mit der Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes Koralpe den Projektwerbern die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu ersparen. Dies konnten wir allerdings vereiteln“, heißt es weiter. Am Ende konnte ein Prüfverfahren durchgesetzt werden.
Masser sieht das Versäumnis bei der damaligen Umweltlandesrätin Ursula Lackner. „Wir wurden gebeten, Flächen zu finden, die für ein Natura-2000-Gebiet geeignet wären, Alfred Liechtenstein ist dem nachgekommen.“ Nachdem Brüssel das Gebiet auf EU-Ebene für geeignet erklärt hatte, hätte Lackner laut Masser fünf Jahre Zeit gehabt, das Schutzgebiet in die Landesverordnung aufzunehmen.
Das sei nicht rechtzeitig passiert. Der Status des vorläufigen Schutzgebietes hätte in weiterer Folge zur Entscheidung des VwGH geführt. „Ein formales Versäumnis mit Folgen“, stichelt Masser gegen die frühere Landesrätin. „Das zeigt nur, dass Österreich für Unternehmer als Standort nicht geeignet ist.“


Der neue steiermärkische Umweltanwalt Maximilian Lughofer habe außerdem laut Rehm die erfolgreiche Beschwerde seiner Amtsvorgängerin Ute Pöllinger in eine Zustimmung für die Revision umzudrehen versucht. Das weist Lughofer auf Nachfrage aufs Schärfste zurück. „Das ist Schwachsinn“, so sein Wortlaut. „Den Vorwurf, dass der ,Neue‘ der ‚Alten‘ auf diese Art eine reinwürgen will, lasse ich so nicht stehen.“
Vielmehr vertrete Lughofer eine ähnliche Rechtsmeinung wie die Behörde, betont er, sagt aber: „Das Gesetz weist gewisse Lücken auf. Beim Bestehen eines vorläufigen Schutzgebietes darf darauf nichts passieren, bei fixen Verordnungen geht das dann leichter. Meine juristische Meinung ist, dass es dahingehend eine gewisse Angleichung zwischen vorläufigen und fixen Schutzgebieten brauchen würde, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.“ Das habe er auch in seiner Revisionsbeantwortung vermerkt.
Beide Revisionsbeantwortungen habe das Höchstgericht in weiterer Folge als zurückzuweisende verspätete Revision gewertet. „Das ist nun insgesamt eine gute Entscheidung, Leuchtstern der Verfahrensbeschleunigung war der jahrelange Prozess allerdings nicht“, findet Rehm abschließend.


Der Streit um das Kraftwerk rief auch die Grünen auf den Plan: Für Chefin Sandra Krautwaschl zeige der jahrelange Streit um das Projekt, wie dringend die Steiermark eine Strategie für Energiespeicher braucht. „Die Energiewende gelingt nicht mit schlecht vorbereiteten Großprojekten, sondern mit guten Lösungen am richtigen Ort“, so Krautwaschl.
10 Jahre ist es her, dass mit dem Bau des Kraftwerks in Wies und Bad Schwanberg hätte begonnen werden sollen. Nun kam die Absage.

Von Simone Rendl

Kleine Zeitung