Weg frei für mehr erneuerbare Energie

12. Juni 2026, Wien

Auf Druck der Grünen wird das Ausbauziel für 2030 leicht erhöht, auch für 2035 gibt es nun eine Vorgabe. Unklar ist noch, welchen Anteil die Länder jeweils tragen müssen.

Bis 2030 soll Österreich seinen gesamten Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Wie das erreicht werden soll – und welchen Anteil die einzelnen Bundesländer daran haben – war bis zuletzt unklar. Im März hat die Dreierkoalition ihre Regierungsvorlage für das sogenannte „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz“, kurz EABG, vorgelegt. Seitdem wurde mit den Grünen um die konkreten Ausbauziele gerungen – sie hat es gebraucht, um die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. Die Freiheitlichen nehmen sich bei solchen sachpolitischen Fragen selbst aus dem Spiel, sie wollen keine Mehrheitsbeschaffer für die Koalition sein.


Eigentlich würde man meinen, die Grünen sollten angesichts der Thematik flott an Bord zu holen sein. Doch die stießen sich an den wenig ambitionierten Zielen des Entwurfs. Schon unter Schwarz-Grün war das Gesetz an unterschiedlichen Vorstellungen gescheitert, auch die nunmehrige Regierung musste deutlich länger darüber verhandeln, als ihr lieb war.


Doch nun hat die Regierung genügend Zugeständnisse an die Grünen gemacht, um das in der Branche erwartete Gesetz durchzuboxen. Bereits für den Donnerstag war die Abstimmung zum Gesetz im Nationalrat angesetzt, nur wenige Stunden also nach Ende der Verhandlungen.


Schnellere Verfahren


Neos-Energiesprecherin Karin Doppelbauer verortet in der nunmehrigen Einigung einen weiteren Meilenstein für die Energiewende. „Sonnenenergie erzeugt bekanntlich keinen Preisschock. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um künftig weniger Geld nach Moskau und Riad zu schicken.“


Worum geht es im Gesetz? Grob gesagt fußt das EABG auf zwei tragenden Säulen: einerseits auf konkreten Ausbauzielen pro Bundesland und Technologie. Wie viele Windräder, PV-Module, Wasserkraftwerke, Geothermieprojekte und Stromleitungen sind pro Bundesland nötig? Andererseits sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, um die Ziele auch realisieren zu können.
Bisher dauert es bei vielen Erneuerbaren-Projekten mehrere Jahre von der Planung bis zum Spatenstich. Bei Windrädern ist von durchschnittlich acht Jahren die Rede. Mit der Novellierung des UVP-Gesetzes der vergangenen Regierung wurden die Verfahren von Großanlagen bereits verbessert; kleinere Anlagen blieben bislang auf der Strecke. Auch für sie soll sich die Verfahrensdauer nun durch das neue Regelwerk merklich verkürzen.


Ein One-Stop-Shop soll etwa den Koordinierungsaufwand der Behörden verringern. Die Länder müssen nicht nur ihre jeweiligen Ausbauziele gutheißen, sondern auch entsprechende Flächen ausweisen, auf denen der beschleunigte Ausbau stattfinden kann. Außerdem sollen per Trassenfreihalte-Verordnung ausreichend Flächen für Stromleitungen sichergestellt werden, um den Strom auch von A nach B zu bringen. Durch die Einstufung von Energieanlagen, Netzen und Speichern als „überragendes öffentliches Interesse“ sollen laut Regierung „unnötige Verzögerungen“ verhindert werden. Zur Anwendung kommt dies etwa bei der Abwägung unterschiedlicher Interessen im Zuge der Genehmigungsverfahren.


Doch Koalition und Grüne konnten sich an mehreren Eckpunkten nicht einigen: Die Oppositionspartei kritisierte die Ausbauziele der Regierung als viel zu lax und warf den Bundesländern eine Blockadehaltung vor. Ihr Verhandler Lukas Hammer forderte striktere Vorgaben an die Länder und mehr Eingriffsmöglichkeiten für den Bund, falls diese sich querlegen. Er hätte auch gern Betreiber großer Einkaufszentren dazu verpflichtet, auf ihren Parkplätzen PV-Anlagen zu installieren. Gefunden hat man sich irgendwo in der Mitte.


Die Grünen schreiben sich auf die Fahne, das Ausbauziel bis 2030 um drei Terawattstunden auf 30 TWh (gegenüber 2020) erhöht zu haben. „Der ursprüngliche Entwurf der Koalition war eine Kapitulation vor einigen Landeshauptleuten und hätte den Stillstand in der Energiewende einzementiert“, kommentiert Energiesprecher Hammer. Nun gibt es auch ein Ausbauziel für 2035 von 40 Terawattstunden. Allerdings: Diese Werte sind nicht auf die Länder aufgeteilt, das Wirtschaftsministerium soll das per Verordnung in den kommenden drei Jahren umsetzen müssen. Zum Ausbau zwingen kann der Bund die Länder nicht.


Länder unter Zugzwang


Eine Pflicht für die Betreiber der Einkaufszentren für PV-Anlagen kommt nicht. Als Kompromiss sollen ab 2030 aber immerhin auf neuen Carports mit mehr als drei Pkw-Stellplätzen Solarmodule installiert werden, sofern dies „technisch geeignet, funktional realisierbar und wirtschaftlich zumutbar“ ist.
Was bringt ein Gesetz, das nur Ziele vorgibt, aber keine durchsetzbare Pflicht vorsieht, diese auch umzusetzen? Energieexperte Christoph Dolna-Gruber spricht dennoch von einem Schritt vorwärts, bei Förderungen und bei der Planung für Infrastrukturausbau brauchen alle Player eine Orientierung, wohin die Reise geht. Nachsatz: Solange einige Bundesländer nicht mitziehen wollen, werde es dennoch schwer. Positiv ist insofern, dass den Gemeinden ein Vorschlagsrecht für Beschleunigungsgebiete eingeräumt wird. Die Energiewende lasse sich damit lokal antreiben, so die Hoffnung.


In der Branche stößt ein grundsätzlich positiver Tenor auf sanfte bis harsche Kritik einzelner Punkte des Gesetzes. Der Bundesverband Photovoltaik Österreich freut sich über erstmalige Ausbauziele für Batteriespeicher und die Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen „auf und an den meisten Gebäuden“. Paul Ablinger, Sprecher der Kleinwasserkraft, bemängelt indes, dass die Beschleunigungszonen weiter in der Verantwortung der Länder liegen. Der Dachverband der Erneuerbaren-Energieerzeuger weist darauf hin, dass selbst die nachgeschärften Ausbauziele hinter dem für die Energiewende erforderlichen Niveau bleiben.

Der Standard