Vier neue EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

25. September 2026, Brüssel
EU-Richtlinie führt Rechtsrahmen für Wasserstoffinfrastruktur ein
 - Leinfelden-Echterdingen, APA/dpa

Die EU-Kommission hat am Freitag in Brüssel Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Staaten eröffnet, darunter auch vier gegen Österreich: So ist unser Land bei der Umsetzung der Vorschriften für Wasserstoff und dekarbonisiertes Gas, aktualisierte Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Teilen der sechsten Geldwäscherichtlinie sowie der überarbeiteten Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel säumig.

Die Richtlinie ist Teil des EU-Pakets für Wasserstoff und dekarbonisiertes Gas, zu dem auch eine Verordnung gehört. Das Paket aktualisiert die Vorschriften für den EU-Erdgasmarkt und führt einen Rechtsrahmen für die Wasserstoffinfrastruktur ein. Die Regeln sollen die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase, einschließlich Wasserstoff, erleichtern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie für alle EU-Bürger gewährleisten. Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Brüssel bis 5. August 2026 melden, was aber bisher nur Italien getan habe.

Alle 27 EU-Länder bei Industrieanlagen-Regelung säumig

Kein einziges EU-Land hat laut EU-Kommission bisher die neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen vollständig umgesetzt. Die aktualisierte Richtlinie soll Innovation und Transformation durch effiziente Emissionsminderungstechniken fördern. Insbesondere verschärft sie die Vorschriften zur Emissionsminderung, zielt auf die Verringerung des Einsatzes gefährlicher Chemikalien ab und erweitert den Anwendungsbereich der Vorgängerregelung.

18 EU-Staaten – darunter Österreich – haben der Kommission ihre Maßnahmen zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen der sechsten Geldwäscherichtlinie nicht fristgerecht mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten sollen damit zuständigen Behörden, Selbstregulierungsorganen und Personen mit berechtigtem Interesse Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer gewähren. Die sechste Geldwäscherichtlinie befasst sich hauptsächlich mit organisatorischen und institutionellen Fragen des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Auch Online-Vorfälle sollen besser bekämpft werden

Die überarbeitete Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht eine strengere Strafverfolgung vor. Sie soll den Behörden wirksamere Instrumente geben, um neue Formen der Ausbeutung wie Online-Vorfälle zu untersuchen und zu verfolgen sowie den Opfern besser zu helfen. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, ein nationales Verweisungssystem und eine Anlaufstelle für die grenzüberschreitende Verweisung zur Unterstützung von Opfern einzurichten. Außerdem müssen sie nationale Koordinatoren ernennen sowie Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschieden, was 20 Länder noch nicht getan haben.

Die Kommission hat in allen Fällen nun als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren förmliche Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten gesandt. Diese haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten und ihre vollständigen Umsetzungsmaßnahmen in Brüssel mitzuteilen. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission als nächsten Schritt begründete Stellungnahmen abgeben. Der nächste Schritt wäre die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen.

APA