Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm in der Steiermark wird nun endgültig nicht gebaut. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023 zurückgewiesen, so ein Sprecher gegenüber der APA. Das BVwG hatte damals die positiv ausgefallene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) revidiert und daraufhin die Genehmigung für das Projekt versagt. Der VwGH hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Das Pumpspeicherprojekt war seit 2012 in Planung. Auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg war der Bau eines Unterbeckens im Talraum des Seebaches mit rund 4,7 Mio. Kubikmeter Volumen und eines Oberbeckens im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm mit rund 5,5 Mio. Kubikmetern vorgesehen. Der Höhenunterschied zwischen den Seen hätte 600 Meter betragen, das Krafthaus mit den Turbinen war im Berginneren geplant. Die Staumauern hätten rund 800 Meter lang und 90 Meter hoch werden sollen. Der Investitionsaufwand war 2017 mit 800 Mio. bis 1 Mrd. Euro veranschlagt worden. Projektwerber war die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH.
Bundesverwaltungsgericht hatte Genehmigung 2023 aufgehoben
Das Land Steiermark hatte 2021 die Genehmigung für das Großprojekt mit einem positiven UVP-Bescheid erteilt. Gegen den Bescheid wurden Beschwerden von 17 Parteien eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die UVP 2023 überprüft, ergänzende Ermittlungstätigkeiten durchgeführt und Sachverständige bestellt. Den Beschwerden wurde daraufhin stattgegeben und dem Pumpspeicherprojekt damit die Genehmigung versagt.
Begründet wurde die Entscheidung damals damit, dass „das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.“ Die Verordnung über die Erklärung von Teilen der Koralpe zum Europaschutzgebiet wurde von der Landesregierung erst im März 2024 erlassen.
Verwaltungsgerichtshof bestätigte Entscheidung
Der Projektwerber hatte gegen die Entscheidung des BVwG zunächst beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, diese wurde jedoch abgewiesen. Die daraufhin erhobene außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde nun ebenfalls abgewiesen. Das Projekt in seiner aktuellen Form ist damit endgültig vom Tisch.
„Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023, mit dem die Genehmigung versagt wurde, bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht endlich Rechtssicherheit“, so Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation Virus laut Aussendung.
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