EU-Kommission hält an Methanverordnung fest

20. Juli 2026, Brüssel
EU-Kommission steht hinter EU-Methanverordnung und deren Zielen
 - Brussels, APA/AFP

Nachdem zwölf EU-Staaten, darunter Österreich, die EU-Kommission dazu gedrängt hatten, die Methan-Importvorschriften der EU auszusetzen, hat die Kommission am Montag in Brüssel Leitlinien zur Einhaltung der EU-Methan-Regelungen und zu möglichen Sanktionen veröffentlicht. Die Importvorschriften sollen demnach weiterhin wie geplant mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. „Die Kommission steht fest hinter der EU-Methanverordnung und deren Zielen“, betont sie in einer Mitteilung.

Die EU-Methanverordnung sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung schädlicher Emissionen aus dem Energiesektor, so die Kommission weiter. Methan sei der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels. Aus diesem Grund würde auf Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung auf pragmatische Weise eingegangen: „Dies wird der Industrie umgehend Rechtssicherheit verschaffen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit der Union gewährleisten.“

Empfehlungen mit geopolitischer Krise begründet

Die Kommission begründet die Herausgabe ihrer Empfehlungen mit den geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten, die das globale Energiesystem grundlegend verändern und rund ein Fünftel der weltweiten Handelsströme von Flüssigerdgas (LNG) sowie des gesamten weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigen würden. Die Schließung der Straße von Hormuz führe zu einer Verschlechterung der weltweiten Versorgung mit Öl, Ölprodukten und LNG, wobei die Dauer der Krise ungewiss sei. Diese Situation schränke die Möglichkeiten zur Beschaffung von Rohöl und Gas ein.

Die erste Empfehlung enthält Leitlinien, wie Importeure gegenüber nationalen Behörden die Einhaltung der Vorschriften nachweisen können. Die EU-Methanverordnung lässt verschiedene Lösungen zur Einhaltung zu, und mehrere Lösungen können gleichzeitig bestehen. Die Kommission empfiehlt insbesondere die „Zertifizierung“ (unabhängige Kontrolle der Unternehmen) und „Trace-and-Claim“ (Nachweisssystem für Emissionen; Anm.), die bereits in Ländern mit komplexen Lieferketten, wie beispielsweise den USA, angewendet würden.

Viele EU-Länder haben Sanktionsregeln nicht verabschiedet

Die zweite Empfehlung soll Klarheit für die Aussetzung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften wegen Gründen der Versorgungssicherheit bringen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, in diesen Fällen die Sanktionen für drei Jahre (2027 bis 2029) auszusetzen, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Die meisten Mitgliedstaaten hätten ihre Sanktionsregelungen noch nicht verabschiedet. Dies führe zu Unsicherheit – und das zu einem Zeitpunkt, an dem die globalen Energiemärkte besonders angespannt seien.

Österreich hatte gemeinsam mit Belgien, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Slowakei und Schweden in einem Schreiben an die EU-Kommission verlangt, dass die sich aus der EU-Methanverordnung ergebenden Energie-Importregeln um drei Jahre verbindlich verschoben werden. Deutschland, Malta und Griechenland schlossen sich den Forderungen mündlich an. Zur Änderung der Methanverordnung müsste die EU-Kommission einen Vorschlag ausarbeiten, über den dann wieder der EU-Energieministerrat abstimmt.

Zehetner warnte vor Lieferengpässen bei Gas und Öl

Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) sagte zuletzt, man müsse dafür sorgen, dass diversifizierte Energie aus den USA, Algerien, Katar und anderen Ländern nach Europa komme. Die Importbestimmungen der Methanverordnung seien so streng, „dass diese Länder nicht mehr an uns liefern würden“. Dies würde einen Ausfall von 43 Prozent bei Gas und von über 80 Prozent bei Öl bedeuten. Dem widersprach eine Gruppe US-amerikanischer Abgeordneter, die in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefordert hatte, an der EU-Verordnung festzuhalten.

Der Brief vom 1. Juli wurde vom Portal „EUobserver“ veröffentlicht und kam von Sean Casten, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Umweltkoalition des Kongresses. Laut einer Analyse des norwegischen Energieforschungsunternehmens Rystad Energy gebe es keine glaubwürdigen Belege dafür, dass die EU-Methanverordnung zu den aktuellen Öl- und Gaspreisanstiegen oder zu Versorgungsengpässen in Europa beitrage, hieß es darin.

Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas und Kohlendioxid und ein wichtiges Treibhausgas. Die 2024 in Kraft getretene Methanverordnung ist ein Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken soll. Die umstrittenen Importvorschriften treten schrittweise in Kraft, wobei die Vorschriften zur Emissionsüberwachung mit 1. Jänner 2027 gelten.

APA