Heizungsgesetz in D: Koalition plant Kostenbremse für Mieter

30. April 2026, Berlin
Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig
 - Berlin, APA/AFP

Die schwarz-rote Koalition in Deutschland plant beim Heizungsgesetz eine Kostenbremse für Mieterinnen und Mieter. Sie räumt damit de facto ein, dass es zu größeren Kostensteigerungen kommen kann. Dafür sollen Vermieter an den laufenden Heizkosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden.

„Vermieter müssen dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen“, sagte die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Das setze die richtigen Anreize. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“ Scharfe Kritik dazu kam vom deutschen Verband der Immobilieneigentümer. Der Mieterbund begrüßte die Pläne, bezeichnete sie aber auch als nicht ausreichend.

„Bio-Treppe“ für Beimischung grünerer Kraftstoffe

Der Kompromiss zum Mieterschutz galt als besonders heikler Punkt in den Verhandlungen von Regierung und Fraktionen zum neuen Heizungsgesetz in Deutschland. Die Koalition hatte bereits Ende Februar Eckpunkte dazu vorgestellt. Ab Anfang 2029 ist eine vierstufige „Bio-Treppe“ geplant – dann ist eine mit der Zeit ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben. Die Quote soll zunächst bei mindestens zehn Prozent liegen. Es ist aber noch unklar, ob ausreichend geeignete Gase zur Verfügung stehen werden. Ist dies nicht der Fall, könnten hohe Kosten entstehen.

Den beteiligten Ministerien zufolge sollen sich Vermieter und Mieter bei den ersten drei Stufen der „Bio-Treppe“ jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten. Für unmodernisierte Gebäude soll noch eine Härtefallklausel ausgearbeitet werden.

APA/Reuters