Wer Strom dann verbraucht, wenn viel davon im Netz ist, kann ab jetzt sparen. Voraussetzung ist ein Smart Meter – und genügend Flexibilität in den Sonnenstunden.
Dieser Tage geht es Schlag auf Schlag. Nicht nur die Spritpreisbremse tritt in Kraft, auch die Stromrechnungen fallen für viele künftig etwas niedriger aus. Was ändert sich konkret?
Zum einen können Stromkunden bis 30. September beim Netzentgelt sparen. Die Netzgebühren sind heuer zwar (im Gegensatz zum Vorjahr) nur moderat gestiegen, machen bei einem typischen Haushalt mittlerweile aber mehr als ein Drittel der Energierechnung aus. Das Problem: Die Tarife werden per Verordnung festgelegt, den Netzanbieter kann man nicht wechseln. Man ist den festgelegten Preisen also ausgesetzt.
Das ändert sich (geringfügig), denn nunmehr kann in den sonnenreichen Stunden gespart werden. Voraussetzung ist ein installierter Smart Meter mitsamt Freigabe der viertelstündlichen Auslesung der Verbrauchsdaten. So lässt sich der sogenannte „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“, kurz Snap, nutzen.
Der Mechanismus: Zwischen zehn und 16 Uhr spart man sich 20 Prozent des Arbeitspreises. Es profitieren also alle jene, die ihre stromintensiven Tätigkeiten in die sonnenreichen Stunden verlagern können. Neben privaten Haushalten profitieren auch Kleinstgewerbe.
Wer kann, sollte in diesen Stunden also die Waschmaschine oder den Geschirrspüler anwerfen oder per Timer aktivieren, um maximal zu profitieren. Dasselbe gilt für E-Autobesitzer und jene mit intelligenten Wärmepumpen.
Informationen darüber, ob beim intelligenten Messgerät die nötige Funktion (Opt-in) aktiviert ist, erhält man vom jeweiligen Netzbetreiber, dessen Kontaktdaten auf der Rechnung zu finden sind. Meist ist auch die eigenständige Aktivierung im Kundenportal möglich. Das reduzierte Netzentgelt wird dann automatisch verrechnet.
Wie viel lässt sich damit effektiv sparen? Die Wiener Netze rechnen vor: Bei einem Jahresverbrauch von 2500 Kilowattstunden bringt der Sommer-Netztarif rund elf Euro im Jahr, bei 3500 kWh sind es etwa 15 Euro. Freilich kommt es letztlich darauf an, wann wie viel Strom verbraucht wird. Im Durchschnitt fallen bisher laut Arbeiterkammer nur 15 Prozent des Stromverbrauchs in das fragliche Zeitfenster.
Tarif als Anreiz
Die Idee hinter der Vergünstigung: Im Sommerhalbjahr erzeugen die zahlreichen Solar- und Windkraftanlagen massiv Strom, der rasche Ausbau der vergangenen Jahre hat dem Stromnetz zeitweise ordentlich zugesetzt. Strom soll deshalb dann verbraucht werden, wenn er erzeugt wird – und der Tarif ist ein Anreiz dazu, der unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter greift.
Auch diese bieten mittlerweile dynamische Stromtarife an, bei denen der Energiepreis stündlich oder gar viertelstündlich schwankt. Seit Inkrafttreten des „Günstiger-Strom-Gesetzes“ sind die Stromanbieter dazu verpflichtet, zumindest einen solchen Tarif anzubieten. Im Gegensatz zum vergünstigten Netztarif werden dort aber sowohl niedrigere als auch höhere Börsenpreise an die Kundschaft durchgereicht. Wer zur falschen Zeit viel Strom verbraucht, kann mächtig einfahren.
Ebenfalls seit 1. April gilt der sogenannte Sozialtarif, der einkommensschwachen Haushalten zugutekommt. Als solche gelten jene, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zusätzlich eine Leistung wie Pflegegeld, Pension oder etwa Sozialhilfe beziehen. Sämtliche Stromlieferanten in Österreich sind verpflichtet, den vergünstigten Tarif zu gewähren.
Wichtig: Der Sozialtarif ist kein eigenes Angebot, sondern läuft über einen aufrechten Stromvertrag, der anschließend gedeckelt wird.
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh fallen demnach nur sechs Cent pro kWh (netto) an. Dieser Preisdeckel wird jährlich valorisiert und gilt vorerst bis ins Jahr 2036. Für den Verbrauch darüber fällt ein gedeckelter Preis an, der alle drei Monate von der E-Control festgelegt wird.
Um davon zu profitieren, müssen potenziell Anspruchsberechtigte einen Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag stellen, wenn sie dies nicht ohnehin bereits getan haben. Die zuständige ORF-Beitrags Service GmbH übermittelt die Information anschließend an den Stromlieferanten. Bei einem etwaigen Anbieterwechsel informiert in der Regel der Netzbetreiber die ORF-Behörde. Ist dies, etwa mangels technischer Voraussetzungen, nicht möglich, müssen Anspruchsberechtigte selbst tätig werden.
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