
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte am Mittwoch in einer Aussendung die Ankündigung von EU-Energie-Kommissar Dan Jørgensen, die ab 1. Jänner 2027 vorgesehenen importbezogenen Pflichten der EU-Methanverordnung um ein Jahr verschieben zu wollen. Österreich hatte sich in den vergangenen Monaten gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten wiederholt für eine Verschiebung eingesetzt. Jørgensen sagte am Dienstag, es gebe Schwierigkeiten bei der Umsetzung.
Dies betreffe insbesondere den Teil, der sich auf Importe bezieht, so der Kommissar am Rande eines informellen Treffens der EU-Energieministerinnen und -minister in Dublin. Deshalb habe er seine Dienststellen nach Anhörungen zahlreicher Mitgliedstaaten angewiesen, eine Verschiebung des Inkrafttretens zu überprüfen. „Österreich hat früh und klar darauf hingewiesen, dass die neuen Vorgaben in ihrer derzeitigen Form zu Rechtsunsicherheit führen und unsere Bemühungen um eine breite und sichere Gasversorgung erschweren können“, so Zehetner.
Energieminister müssen Verschiebung beschließen
Österreich hatte gemeinsam mit Belgien, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Slowakei und Schweden in einem Schreiben an die EU-Kommission verlangt, dass die sich aus der EU-Methanverordnung ergebenden Energie-Importregeln um drei Jahre verbindlich verschoben werden. Deutschland, Malta und Griechenland schlossen sich den Forderungen mündlich an. Zur Änderung der Methanverordnung muss die EU-Kommission einen Vorschlag ausarbeiten, über den dann wieder der EU-Energieministerrat abstimmt.
„Wir erleben derzeit, wie schnell geopolitische Konflikte internationale Lieferketten und Energiepreise beeinflussen können. In einer solchen Situation muss Europa alles daransetzen, seine Bezugsquellen möglichst breit aufzustellen. Das heißt nicht, unsere Klimaziele aufzugeben. Es heißt, sie so umzusetzen, dass wir unsere Versorgungssicherheit nicht gefährden. Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit müssen gemeinsam gedacht werden“, so Zehetner weiter.
Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas und Kohlendioxid und ein wichtiges Treibhausgas, deren Ausstoß verantwortlich für den menschengemachten Klimawandel ist. Die 2024 in Kraft getretene Methanverordnung ist ein Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken soll. Die umstrittenen Importvorschriften sollten schrittweise in Kraft treten, wobei die Vorschriften zur Emissionsüberwachung mit 1. Jänner 2027 gelten sollten. Erst Ende Juli hatte die Kommission betont, „fest hinter der EU-Methanverordnung und deren Zielen“ zu stehen, und Leitlinien zur Umsetzung verabschiedet.
APA





