Strombranche lehnt Fairnessregeln ab

18. August 2026

Ein Fairnesskatalog sieht mittels freiwilliger Regeln mehr Transparenz, fairen Wettbewerb und besseren Verbraucherschutz für Energieunternehmen vor. Doch nur ein Unternehmen macht mit.

Schwer nachvollziehbare Preisanpassungen, komplizierte Vertragsklauseln, undurchsichtiger Tarifdschungel: Viele Verbraucher haben bei ihrer Strom- oder Gasrechnung keinen Durchblick. Obwohl eine Reihe von Gesetzen die Energieversorger zu mehr Transparenz zwingt und die unabhängige Regulierungsbehörde E-Control schon seit vielen Jahren einen Tarifrechner anbietet, um das günstigste Angebot für Strom und Gas zu finden. Doch offenbar reicht das nicht.


Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control nahmen 2023 den Energiesektor unter die Lupe. Ausgangspunkt waren die durch den Ukrainekrieg explodierten Energiepreise in Österreich. Im Abschlussbericht halten die Behörden fest, dass „Schwachstellen bei Transparenz, Vergleichbarkeit und der Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar wurden“. Es gibt also noch Luft nach oben. Sie empfahlen den Energieversorgern umfassende Maßnahmen, wie etwa den regelmäßigen und erleichterten Zugang zu Preis- und Verbrauchinformationen. Die Landesenergieunternehmen konnten ihrerseits Stellungnahmen abgeben.


Unverbindliches Regelwerk


Daraufhin veröffentlichten BWB und E-Control im März einen knapp 20-seitigen „Fairnesskatalog“, „ergänzend zu den gesetzlichen Mindeststandards“, wie es darin heißt. Sie forderten die Energieunternehmen auf, sich zum Katalog zu bekennen. Freiwillig wohlgemerkt, das Regelwerk ist rechtlich unverbindlich. Das Resümee nach fünf Monaten ist mager: Von den rund 140 Stromanbietern und rund 40 Gasversorgern in Österreich hat sich bisher nur ein einziges Unternehmen zu den Fairnessgrundsätzen bekannt, die EnergieDirect Austria GmbH. Warum hat sich kein einziger der neun Landesenergieversorger – sie stehen immerhin mehrheitlich in öffentlichem Eigentum – dem Regelwerk verschrieben? DER STANDARD fragte bei allen neun Landesenergieunternehmen und der Verbund AG, die mehrheitlich der Republik Österreich gehört, nach.


Der Tenor, der sich aus den Antworten herauslesen lässt: Die Grundsätze des Fairnesskatalogs würden bereits angewendet, Transparenz und Fairness seien „Grundprinzipien“ der Unternehmen und „gelebte Praxis“. Sie weisen außerdem auf gültige Gesetze hin. Die Verbund AG verweist auf die eigenen Compliance-Richtlinien und den Corporate Governance Kodex. „Für die Burgenland Energie sind Fairness und Transparenz Grundprinzipien in unserer Kundenbeziehung. Daher brauchen wir dafür keinen Fairnesskatalog“, teilt der Energieversorger aus Eisenstadt mit. Ähnlich argumentiert die Energie Steiermark. Die Vorarlberger illwerke Vkw ließen die Anfrage des STANDARD unbeantwortet.


Kritik am Katalog


Manche Landesenergieversorger äußern Kritik am Fairnesskatalog. „Einige Themen schränken die Möglichkeiten am wettbewerbsorientierten Markt ein, wie etwa die Kritik an Bündelprodukten“, schreibt die Salzburg AG. Die Kärntner Kelag, Wien Energie und Verbund schlagen in dieselbe Kerbe. Sie sehen dadurch ihren Gestaltungsspielraum für Angebote eingeschränkt. Mit Bündelprodukten sind Strom- und Gaslieferverträge gemeint, die mit anderen, vergünstigten Services wie Internetverträgen oder Tankgutscheinen angeboten werden. Die BWB sieht sie als problematisch an, weil sie den Preisvergleich für Verbraucher erschweren.


Aktiver Wettbewerb


Generell fordern BWB und E-Control einen aktiven Wettbewerb. Sie kritisieren deshalb die Kreuzbeteiligungen: wechselseitige Verflechtungen, die unter Energieunternehmen in Österreich weit verbreitet sind. Ein Beispiel dafür ist die Energie Allianz Austria. Sie befindet sich zu 45 Prozent im Eigentum der Wien Energie, zu 45 Prozent im Eigentum der EVN und zu zehn Prozent im Eigentum der Energie Burgenland. Die EVN gehört wiederum zu 28,4 Prozent der Wiener Stadtwerke Holding, dem Mutterkonzern der Wien Energie. Die EVN ist ihrerseits zu 73,63 Prozent an der Burgenland Holding beteiligt, welche 49 Prozent der Anteile an der Energie Burgenland hält.
Diese starken wechselseitigen Beteiligungen können den Wettbewerb hemmen, so die BWB. Für die Verbraucher bedeutet dies: potenziell unnötig hohe Energiepreise. Sie empfehlen den Energieversorgern, Kreuzbeteiligungen zu vermeiden. Hinter vorgehaltener Hand heißt es von Energieversorgern, die Kreuzbeteiligungen hätten nichts mit dem Strompreis zu tun. Anteile an anderen Firmen zu halten, sei überdies eine Entscheidung der Eigentümer, also der Landesregierungen.


Monatliche Rechnung


Ein weiterer Punkt im Katalog: die Möglichkeit für Verbraucher, auf monatliche Rechnung umzustellen. Künftig ist dies gemäß ElWG für Energieversorger Pflicht. Die Energie AG aus Linz teilt mit, dass dies jetzt schon für ihre Kunden möglich sei. Die BWB befürwortet eine monatliche Rechnung, da Verbraucher mehr Übersicht über Preise und Verbrauch haben. Es fördert außerdem die Wechselrate, also den Wechsel von Strom- und Gasanbieter. Sie ist in Österreich traditionell extrem niedrig. 2024 wechselten gerade einmal 4,5 Prozent ihren Stromanbieter.


Dass trotz Online-Tarifrechner, Gesetzen und eigenen Compliance noch mehr Informationen notwendig sind, zeigt ein Anruf bei den Konsumentenschützern des Vereins für Konsumentenschutz (VKI). „Die Stromrechnung ist ein Klassiker“, sagt Walter Hager, Energieexperte beim VKI. Zu den wichtigsten Anliegen gehören Probleme beim Verständnis der Stromrechnung, hohe Teilbeträge und eine undurchsichtige Tariflandschaft. „Trotz Tarifrechner tun sich viele Menschen schwer. Viele kennen den Unterschied zwischen Lieferant und Netzbetreiber nicht“, sagt Hager.


Ob sich noch weitere Energieversorger dem Fairnesskatalog anschließen, bleibt abzuwarten. Die Wettbewerbsbehörde wünscht es sich. „Wir begrüßen diese Vorreiterrolle und laden weitere Energieunternehmen ein, diesem Beispiel zu folgen“, sagt BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.

Der Standard