EU genehmigt den Stromkostenausgleich

7. Mai 2026, Brüssel

Kosten durch EU-Emissionshandelssystem werden kompensiert


Österreich darf energieintensiven Industriesektoren die Kosten für höhere Strompreise erstatten, die durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) anfallen. Die EU-Kommission hat das Stromkosten-Ausgleichsgesetz am Dienstag genehmigt.


Insgesamt geht es um ein Förderprogramm von bis zu 900 Millionen Euro für Unternehmen aus der Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Papier- oder chemischen Industrie. Bis zu 75 Prozent der im Vorjahr angefallenen indirekten Emissionskosten dürfen kompensiert werden. 80 Prozent der Fördersumme müssen wieder in Energieeffizienzmaßnahmen fließen. Für das Jahr 2025 stehen dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung.


Anträge sind bereits seit 13. April 2026 – rückwirkend für das Jahr 2025 – möglich. Das Wirtschaftsministerium hat das Portal freigeschaltet, nachdem sich das Okay aus Brüssel mehrfach verschoben hatte.


Die Förderung gilt für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde. Es wird erwartet, dass rund 60 Unternehmen den „Industriestrombonus“ beantragen. Ziel ist es, Unternehmensverlagerungen in Länder außerhalb der Europäischen Union mit weniger ambitionierter Klimapolitik zu verringern. Das Programm betrifft Kosten zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2029. Die letzte Zahlung erfolgt im Jahr 2030.

SN, APA

Salzburger Nachrichten