
Die deutsche Regierung will den Bau neuer Gaskraftwerke regional steuern und diese vorrangig in Süd- und Westdeutschland ansiedeln. Bis zu zwei Drittel der geplanten Langfristkapazitäten von zehn Gigawatt installierter Leistung könnten vorrangig an Standorte im Süden, Westen und Südwesten Deutschlands vergeben werden. Dies geht aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums vom Freitag zur neuen Kraftwerksstrategie hervor.
Das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) hatte den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Eine Einigung mit dem Koalitionspartner SPD gab es noch nicht. Ein Kabinettsbeschluss wird für Mitte Mai angestrebt.
Im Reuters vorliegenden Gesetzentwurf wird der „netztechnische Süden“ präziser benannt mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Mit den geplanten neuen Anlagen soll die Stromversorgung auch in sogenannten Dunkelflauten mit wenig Wind und Sonne gesichert werden. Grund für die regionale Steuerung ist ein Ungleichgewicht im Stromnetz, da im Süden und Westen Deutschlands durch den Ausstieg aus Atom- und Kohlekraft große Kraftwerke wegfallen, während der Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem im Norden stattfindet. Der Bau der neuen Kraftwerke direkt an den Verbrauchsschwerpunkten soll daher die Stromnetze entlasten und die Notwendigkeit für teure Noteingriffe, den sogenannten Redispatch, deutlich reduzieren.
Finanzierung durch Umlage
Ab 2026 sollen in mehreren Runden neue, steuerbare Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt zwölf Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Davon sind allein zehn GW für neue Kraftwerke vorgesehen, die laut Gesetzentwurf in der Lage sein müssen, für mindestens zehn Stunden ununterbrochen Strom zu liefern. Für die übrigen zwei Gigawatt kommen nach Angaben des Ministeriums auch Batteriespeicher infrage. Die neuen Gaskraftwerke müssen auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und nach 2045 vollständig treibhausgasneutral laufen. Emissionsintensive Anlagen wie Kohlekraftwerke sind von den Ausschreibungen ausgeschlossen.
Die Finanzierung der Kraftwerke, die nur bei Bedarf einspringen, bleibt weitgehend offen. Eine Festlegung wird im Gesetzentwurf allerdings getroffen: Die Kosten sollen aus einer Umlage finanziert werden, also von den Stromkunden. „Dem Bund entstehen insoweit keine Kosten“, heißt es im Entwurf. Die genaue Ausgestaltung dieser Umlage soll bis 2027 in einem separaten Gesetz geregelt werden. Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Betreiber wird zuvor in den Ausschreibungen ermittelt.
APA/Reuters




