Der Ausbau von Energiegemeinschaften in der EU liegt weit hinter den Erwartungen, heißt es in einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Es scheitere vor allem an rechtlichen und technischen Hürden. Das hat auch Folgen fürs Klima.
Energiegemeinschaften – für viele klang das wie der Traum einer sozialen und tiefgreifenden Wende. Bürgerinnen und Bürger, kleinere Unternehmen und lokale Behörden sollten sich zusammentun, gemeinsam Strom produzieren, verwalten und nutzen und so zu einer „Energiewende von unten“ beitragen. So kann man etwa PV-Module auf einem gemeinsam genutzten Dach im Wohnhaus betreiben, oder eine kleinere Windkraftanlage nutzen, um die Nachbarschaft oder den Ort mit Strom zu versorgen. In Österreich profitieren Energiegemeinschaften von niedrigeren Netzentgelten, Steuern und Abgaben, können ihren Strompreis gemeinsam festlegen und sich mit ihren Anlagen teilweise oder sogar ganz vom Strommarkt unabhängig machen.
Auch die EU sieht Energiegemeinschaften als wichtigen Schritt, um die eigenen Klima- und Energieziele zu erreichen, die Energiewende vor Ort voranzutreiben und diese für alle erschwinglich zu machen. Mehrere Milliarden Euro an Fördergeldern stellte die EU für diese Initiativen zur Verfügung. Bis 2025 sollte jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über zumindest eine Energiegemeinschaft verfügen. Bis 2030 sollen Energiegemeinschaften dann bereits 17 Prozent der Windkapazität und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitstellen.
Ziele verfehlt
Es ist ein Ziel, das wohl weitgehend verfehlt werden dürfte. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, der am Montag veröffentlicht wurde. Das EU-Kontrollgremium hat dafür insbesondere die Situation in vier EU-Mitgliedsstaaten, darunter Niederlande, Polen, Italien und Rumänien, genauer untersucht. Statt 17 beziehungsweise 21 Prozent der Wind- und Solarkapazität dürften Energiegemeinschaften bis 2030 lediglich vier Prozent der Kapazität in Europa erzeugen, prognostiziert der Rechnungshof.
Der Grund: Es gebe in der EU schlicht noch viel zu wenige Energiegemeinschaften. Das Konzept der Bürgerenergie scheitere vor allem an rechtlichen und technischen Hürden. In der Praxis seien solche Gemeinschaften in vielen EU-Ländern schwer umzusetzen.
Rechtliche Unklarheiten
Laut dem Bericht sei schon die rechtliche Definition, was eine Energiegemeinschaft ist, ungenau und habe zu Verwirrung geführt. So unterscheide sich die Definition von Energiegemeinschaften etwa zwischen einigen nationalen Regierungen und der EU. Es sei unklar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaften gelten, wie diese aufgebaut sein sollte, wie der Strom gemeinsam genutzt wird und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte.
Rechtliche Unsicherheit gebe es vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Diese bieten oft große Flächen für die Installation von PV-Anlagen, sind aber häufig nicht an Energiegemeinschaften beteiligt. Oft müsse für die Einrichtung von Energiegemeinschaften neben den Eigentümergemeinschaften ein zusätzlicher Rechtsträger – etwa ein Verein – geschaffen werden, was den Verwaltungsaufwand erhöhe und letztlich die Gründung vieler Energiegemeinschaften behindere.
Um Energiegemeinschaften künftig mehr zu fördern, sollte die EU-Kommission Leitlinien und eine Liste zu bewährten Verfahren veröffentlichen, wie sich Wohnungseigentümer in Energiegemeinschaften einbinden und auch bedürftige Haushalte mehr profitieren können, so die Empfehlung des Berichts. Zudem sollten Ziele für Energiegemeinschaften möglicherweise auch in den nationalen Energie- und Klimaplänen der Länder enthalten sein.
Zu wenige Speicher
Eine weitere Hürde: Aufgrund von Netzüberlastungen würden viele neue Anlagen nur langsam oder gar nicht ans Netz angeschlossen. Denn viele Stromnetze seien durch die zunehmende Stromproduktion von PV- und Windanlagen, die über den Tag stark schwankt, überlastet. Gäbe es mehr Energiespeicher, auch innerhalb von Energiegemeinschaften, könnten diese Schwankungen besser ausgeglichen werden und Bürgerinnen und Bürger mehr ihres eigenen Stroms verbrauchen. Jedoch habe die EU-Kommission Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazitäten zu schaffen, und es fehle an Anreizen dafür, heißt es in dem Rechnungshof-Bericht.
Im EU-Vergleich hatten Dänemark, gefolgt von den Niederlanden, Irland und Deutschland, den höchsten Prozentsatz an Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern, in denen es mindestens eine Energiegemeinschaft gibt. Österreich scheint in den Daten des Berichts nicht auf. Wie gut funktionieren Energiegemeinschaften hierzulande?
Aufklärung nötig
Energiegemeinschaften sind in Österreich seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 rechtlich möglich. Laut der Regulierungsbehörde E-Control gab es mit Stand Juli 2025 knapp 3900 erneuerbare Energiegemeinschaften in Österreich – 3500 mehr als noch zwei Jahre zuvor. Gleichzeitig gab es rund 5000 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen – gewissermaßen die kleinen Vorläufer der Energiegemeinschaften –, sowie rund 740 Bürgerenergiegemeinschaften, die sich über ganz Österreich erstrecken und an denen sich auch Großunternehmen beteiligen können.
Allerdings gibt es auch hierzulande noch einige Unklarheiten bei Energiegemeinschaften und mehr Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung, so das Ergebnis eines aktuellen europäischen Forschungsprojekts. Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrparteienhäusern und ältere Menschen werden von Energiegemeinschaften derzeit kaum erreicht. Vielen sei unklar, was eine Energiegemeinschaft überhaupt ist, wie sie funktioniert und wie sich der Alltag dadurch verändert.
Demnach wünschen sich private Haushalte einfache, schrittweise Erklärungen und Praxisbeispiele. Zudem möchten sie wissen, wie viel Geld sie sich damit konkret einsparen können und wie Energieteilung im Alltag konkret funktioniert. Manchmal scheitert die Anmeldung auch einfach noch an einer fehlenden E-Mail-Adresse.
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